Straßenmusiker dürfen in Dresden nur zwei Mal pro Woche auftreten

„Seit Anfang August brauchen Straßenmusiker eine behördliche Genehmigung, wenn sie auf Straßen und Plätzen spielen wollen. (…) Für eine Genehmigung müssen die Künstler 5 Euro pro Tag berappen, maximal zwei Mal pro Woche dürfen sie auftreten.“ So stand es kürzlich in der DNN und ich hatte den Verdacht, dass hier jemand vielleicht zu oberflächlich recherchiert hätte, denn in der städtischen Bestimmung heißt es nur: „jede Musikerin/jeder Musiker, jede Künstlerin/jeder Künstler, jede Musikgruppe/Künstlergruppe kann nur zweimal wöchentlich berücksichtigt werden“ Das ist vielleicht nur etwas unglücklich formuliert, aber „kann berücksichtigt werden“ ist etwas anderes als „darf auftreten“. Es kann auch bedeuten, dass man pro…