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Straßenmusiker dürfen in Dresden nur zwei Mal pro Woche auftreten

„Seit Anfang August brauchen Straßenmusiker eine behördliche Genehmigung, wenn sie auf Straßen und Plätzen spielen wollen. (…) Für eine Genehmigung müssen die Künstler 5 Euro pro Tag berappen, maximal zwei Mal pro Woche dürfen sie auftreten.“

So stand es kürzlich in der DNN und ich hatte den Verdacht, dass hier jemand vielleicht zu oberflächlich recherchiert hätte, denn in der städtischen Bestimmung heißt es nur:

„jede Musikerin/jeder Musiker, jede Künstlerin/jeder Künstler, jede Musikgruppe/Künstlergruppe kann nur zweimal wöchentlich berücksichtigt werden“

Das ist vielleicht nur etwas unglücklich formuliert, aber „kann berücksichtigt werden“ ist etwas anderes als „darf auftreten“. Es kann auch bedeuten, dass man pro Woche nur maximal zwei Genehmigungen für verschiedene beantragte komplette Wochen erhalten kann. Vielleicht hat man diese Regelung nur erstellt, damit nicht jemand zu Beginn der wärmeren Jahreszeit einen Stapel Anträge für die komplette Saison einreicht und sich so einen Vorteil versorgt?

Eine Anfrage bei der DNN ergab die Antwort:

„ … tatsächlich gibt es auch unter den Straßenmusikern unterschiedliche Auslegungen dieser Passage. Laut Aussage des Straßen- und Tiefbauamtes ist es aber tatsächlich so, dass jeder Musiker pro Woche nur zwei Mal auftreten dürfe, damit eben nicht jeden Tag die selben sieben Frühaufsteher alle Genehmigungen abgreifen.“

Um das eindeutig zu klären, schrieb ich noch das Straßen- und Tiefbauamt an, welches die (bei künstlerischen Themen etwas unerwartet) zuständige Behörde ist. Die Antwort dauerte eine Weile* und ergab letztlich nach einer zusätzlichen Rückfrage:

„… noch einmal zum besseren Verständnis. Eine Erlaubnis gibt es nur 2 x in einer Woche. Diese kann wie im beigefügten Infoblatt täglich persönlich in unserem Fachamt beantragt werden. Ausnahme dabei ist, dass jeweils am Dienstag auch gleichzeitig für den Mittwoch eine Erlaubnis erteilt werden kann, weil am Mittwoch keine Sprechzeit ist. Sowie am Freitag kann jeweils für den Sonnabend mit ausgeschrieben werden. Aber grundsätzlich kann nur 2 Mal in einer Woche eine Genehmigung pro Person erteilt werden.“

Das bedeutet also, dass die Angabe in der DNN korrekt war und dass Straßenkünstler in Dresden tatsächlich nur 2x in der Woche auftreten dürfen. Nun will ich mich nicht zum Kämpfer für die Rechte der Straßenkünstler aufspielen**, aber nachdem ich zu Beginn der Diskussion um das Thema „Dresden verbietet Straßenmusik“ noch behauptete, es handele sich ja nur um ein paar harmlose und vertretbare Einschränkungen, stelle ich nun fest: Bei derartig drastischen Einschränkungen kann man die Sache eigentlich auch gleich komplett verbieten. Für Musiker, die aus anderen Städten anreisen, lohnt sich das wegen zwei Tagen pro Woche mit Sicherheit kaum noch, zumal sie an diesen Tagen auch erst noch Zeit für das persönliche Vorsprechen verbrauchen.

Hier wird es auch fast nebensächlich, warum das Anmelden nicht wenigstens online geht.


* Die Antwort ist fast schon einen eigenen Artikel wert. Im Anhang davon war auch meine per E-Mail gestellte Anfrage mit enthalten: Man hatte sie eingescannt, unterschrieben, abgestempelt, so wieder neu eingescannt und möglicherweise sogar in Papierform weitergereicht. Sollte so etwas im Internetzeitalter nicht papierlos gehen?

Immerhin kann man als Bürger so aber nicht behaupten, die Ämter würden sich mit unseren Anliegen nicht befassen: Erfasst wird alles zumindest schon einmal sehr exakt.


** Ich bin kein Kämpfer für die Rechte von Straßenkünstlern. Zumindest schon einmal nicht für Straßenmusiker. Ich kann mich nicht erinnern, in den letzten 10 Jahren irgendwo eine Weile bei einem Straßenmusiker stehen geblieben zu sein. Der letzte, der mir noch in Erinnerung ist, war ein Klavierspieler in Frankfurt/Main, der mit schlecht gespielten Belanglosigkeiten à la Richard Clayderman Musikinteressierte wie mich zur eiligen Flucht antrieb. Auf so etwas kann ich gern verzichten.


Updates

27.3.15: „Stadt stellt überarbeitete Regelung zur Straßenmusik vor – Rot-Grün-Rot will alles auf Anfang setzen

 23.05.2017, DNN: Linke lehnen neue Regeln für Straßenmusik ab

5 Comments

  1. Ich habe mit einige Straßenmusikern, aber auch mit angeblichen Fans/Befürwortern von Straßenmusik gesprochen.

    Dabei kamen mitunter abstruse Ansichten zu den Rechten von Anwohnern zutage.

    Außerdem, dass es nahezu keine Kommunikation und kaum Zusammenhalt unter den Straßenmusikern gibt.

    In mehreren Stunden „Fleißarbeit“ habe ich die (nicht vorhandenen) Regelungen zu Straßenmusik in den größten Städten Deutschlands bzw. Sachsens zusammen getragen:

    https://fidelspads.pad.foebud.org/strassenmusik-regelungen

    Zusammenfassend lässt sich aus meiner Sicht sagen, dass mit zunehmender Größe der Städte (Gemeinden) eine Regelung immer wahrscheinlicher (und rigoroser) wird.

    Viele Städte/Gemeinden haben Beschränkungen, wie eine Anzeige- und/oder Erlaubnispflicht, eine Abstandsregelung (in Metern) oder Ähnliches.

    Im Gegensatz zu den (haltlosen) Behauptungen und Forderungen einiger Fraktionen im #staDDrat ist es zunächst (!) durchaus Aufgabe der Stadtverwaltung und nicht der Politiker, einen Interessenausgleich zwischen betroffenen Anwohnern und den Künstlern zu schaffen.

    Wo bleibt den ein Entwurf für eine eigene Satzung für Straßenkunst, wenn es doch der Wille der vermeintlich überwiegenden Mehrheit im #staDDrat ist?!

    Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. Wie lange muss ich darauf wohl noch warten? 😉

    Gruß Fidel

    P.S.

  2. @Michael-DD: Das ist allerdings wirklich drastisch, was Annabell nun ertragen muss: „Man muss sich anmelden zu unmöglichen Zeiten, vormittags …“ 🙂

    Die Dame ist eines der größten Naivchen bei der Dresdner Wahnmache. Sie ist auch schon seit Beginn in dieser Selbsthilfegruppe dabei.

  3. @Fidel: Ich finde auch, dass die Dresdner Fraktionen alle erstaunlich ruhig sind, nachdem sie zu Beginn den städtischen Beschluss geschlossen ablehnten. Dass Straßenmusik geregelt wird, finde ich übrigens grundsätzlich nicht falsch, denn letztlich ist es nur ein Gewerbe und für alle anderen Gewerbe im öffentlichen Raum gibt es auch Auflagen – warum also nicht auch für Straßenkünstler? Vor allem speziell für Straßenmusiker ist das nachvollziehbar, da ihre Arbeit ja mit Geräusch verbunden ist, was Anwohnern nicht unbedingt gefallen muss …

    Übrigens interessant an Deiner Liste, dass auch einige andere Städte solche zeitlichen Einschränkungen machen, z.B. Graz mit „nur noch an drei Tagen in der Woche“ oder Konstanz mit „10 Tage in 3 Monaten“. Ich habe Deine umfangreiche Liste nur kurz eingesehen (der Link bei Frankfurt/M führt zu etwas falschem) – sie scheint ja durchaus etwas Zeit gekostet zu haben 🙂

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