Angenommen, der Dresdner Stadtrat hätte das Bürgerbegehren zum ÖPNV zugelassen

Dann würde das im Stadtrat später ratlose Gesichter ergeben, falls der Bürgerentscheid gewinnt.

Am 11.12.2025 stand als Tagesordnungspunkt 4 auf dem Plan des Stadtrats „Änderung der Festsetzung des Gewerbesteuerhebesatzes 2026 der Landeshauptstadt Dresden“ [1]. Als Grund wurde in der Vorlage angegeben, ein Bürgerentscheid könne dazu führen, dass die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für eine Hebesatzänderung der Gewerbesteuer auf 475 Prozent ab dem 1. Januar 2026 zu schaffen wären.

Alle Fraktionen bekannten sich dazu, keineswegs eine solche Anhebung zu wollen. Niemand wolle den Firmen, Handwerkern, Händlern usw. zusätzliche Kosten erzeugen. Außerdem könne das auch nach hinten losgehen, denn Gewerbetreibende würden vielleicht einfach ins Umland abwandern. Jemand sagte: „so ein Briefkasten ist schnell umgehängt“. Dadurch könnten die Einnahmen aus Gewerbesteuer sogar zurück gehen.

Nein, niemand wollte das. Na gut, niemand außer Max Aschenbach. Aber den nimmt auch niemand ernst. Die Abstimmung fiel entsprechend eindeutig aus.

Anschließend wurde im TOP 5 [2] über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Dresdner Nahverkehr erhalten: Kürzungen gemeinsam verhindern!“ entschieden.

Bürgerbegehren müssen laut Sächsischer Gemeindeordnung [3] einen durchführbaren Vorschlag zur Deckung der Kosten der der verlangten Maßnahme enthalten. In dem betreffenden Bürgerbegehren steht dazu:

Es bedarf zusätzlicher Mittel von zunächst rund 18.000.000 Euro jährlich für den Ausgleich steigender Personal- und Sachkosten. Diese Mittel sollen, soweit sie nicht aus Fördermitteln und Zuweisungen der EU, des Bundes und des Freistaates Sachsen kommen und soweit sie auch nicht aus den hohen Gewinnen der Sachsen Energie AG bzw. der Energieverbund Dresden GmbH über die Technischen Werke Dresden an die DVB AG querfinanziert werden, insbesondere durch ein erhöhtes Aufkommen aus der Gewerbesteuer aufgebracht werden (Anhebung des Hebesatzes von 450% auf maximal 475%).

Für einen Unterzeichner, der nicht nur die Überschrift, sondern tatsächlich den gesamten Text liest, klingt das so, als gäbe es offensichtlich Fördermittel von EU, Bund und Freistaat. Außerdem stehen anscheinend auch noch Gewinne der Sachsen Energie AG zur Verfügung. Falls das alles nicht reicht, könnte man – als letzte Alternative – auch noch die Gewerbesteuer erhöhen.

Aber im Gegensatz zu den Unterzeichnern wussten unsere Stadträte, dass keinerlei solche Fördermittel absehbar sind. Auch absehbare Gewinne von Sachsen Energie sind nicht so einfach einplanbar. Für sie ist damit klar, dass man sich – sollte der Bürgerentscheid mehrheitlich mit Zustimmung enden – nur an die Gewerbesteuer halten könnte.

Insofern fand ich es sehr beeindruckend, mit welcher Vehemenz die linke Hälfte des Stadtrates die Zulassung des Bürgerbegehrens verteidigte, obwohl sie doch die einzige realistische Finanzquelle dafür soeben noch abgelehnt hatte.

Die Zulässigkeit wurde dann abgelehnt. Schade. Ich wäre sehr gespannt gewesen auf die Gesichter der heutigen Befürworter im Stadtrat, wenn sie später einmal mit dem Ergebnis klarkommen müssten.


Ich habe mir die 3 Stunden der Stadtratsaufzeichnung [4] angeschaut, in denen dazu debattiert wurde. Ich kann und will das hier nicht alles wiedergeben. Ich selbst bin der Meinung, dass das Bürgerbegehren nicht zulässig sein konnte. Erstens wegen der Fragestellung und zweitens wegen der schwammig beschriebenen Finanzierung. Die Fragestellung muss eindeutig mit ja/nein beantwortbar sein. Ich finde, dass sie das nicht ist. Man kann mir freilich mangelnde Intelligenz vorwerfen, aber die Frage geht auf dem Unterschriftenblatt [5] über 4 Zeilen. Und diese Seite ist im Querformat! Ich musste beim Lesen mindestens einmal neu ansetzen, um zu überlegen: „worum geht’s“ oder „was bedeutet diese Anmerkung“?

Dazu kommt die beschriebene Finanzierung, die nur Gewerbesteuer als einzige konkrete Quelle enthält. Ich bin auf jeden Fall für den Erhalt unseres Dresdner ÖPNV (der aus meiner Erfahrung gut ist und sehr zuverlässig funktioniert). Aber Gewerbetreibende sind nicht daran schuld, wenn dem ÖPNV durch die schlechte Finanzierung des Deutschlandtickets Einnahmen fehlen. Sie diesen Fehler bezahlen zu lassen, kann keine Lösung sein. Außerdem müssten sie es auf ihre Kunden umlegen, also auf uns.

Letztlich hätten die Befürworter im Stadtrat das Bürgerbegehren aber aus einem anderen Grund auch ablehnen müssen. Von mehreren Vertretern linker Fraktionen kamen Vorwürfe an den OB, er hätte die nötigen Ausgaben künstlich höher rechnen lassen, damit die im Bürgerbegehren angegebenen fehlenden 18 Mio. € deutlich überschritten wurden. Das klang mehrfach so, als wären die 18 Mio. kein Problem. Ulrike Caspary (Grüne) sagte dann (im Video bei 3:31:40) wörtlich, dass „nur 18 Mio. fehlen und die sind abgesichert“.

Wenn die 18 Mio.€ nun doch schon irgendwie abgesichert sind, für die sich das Bürgerbegehren einsetzt, dann hat sich dessen Thema ja bereits erledigt. Dann braucht man den entsprechenden Bürgerentscheid gar nicht erst durchzuführen. Man hätte sich die drei Stunden im Stadtrat also komplett sparen können.


[1] https://ratsinfo.dresden.de/vo0050.asp?__kvonr=29660

[2] https://ratsinfo.dresden.de/vo0050.asp?__kvonr=29607

[3] https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2754-Saechsische-Gemeindeordnung#p25

[4] Aufzeichnungen der Livestreams, Stadtratssitzung vom 11.12.2025

[5] siehe Anlage 1, Seite 2 https://ratsinfo.dresden.de/vo0050.asp?__kvonr=29607