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Die Konsequenz der Rostocker Rede Gauck’s auf die Blockaden am 13. Februar in Dresden

Seit Jahren verfällt man in Dresden pünktlich vor jedem 13. Februar in dieselbe Diskussion: Darf man eine angemeldete Demonstration von Rechtsextremen blockieren? Vom Gefühl her schon, von der Rechtslage her nein. Durch die Rede, die Bundespräsident Gauck bei der Gedenkveranstaltung zum 20. Jahrestag der ausländerfeindlichen Ausschreitungen in Rostock-Lichtenhagen hielt, könnten Blockierer sich ab sofort auf ihn beziehen, denn er sagte:

„Allen Rechtsextremisten und Nationalisten, all jenen, die unsere Demokratie verachten und bekämpfen, sagen wir: Wir fürchten euch nicht – wo ihr auftretet, werden wir euch im Wege stehen: In jedem Ort, in jedem Land, im ganzen Staat.“

Diese Aufforderung, sich in den Weg zu stellen, kann man als klare Aufforderung zur Blockade interpretieren.

3 Comments

  1. Ja, das kann man durchaus so sehen. Aber der Vollständigkeit halber: Es ist keine Aufforderung zur Gewaltanwendung gegen Polizisten, keine Aufforderung zur Selbstjustiz und auch keine Aufforderung zur bloßen Symbolhandlung. Und: Unter denen, die unsere Demokratie verachten und bekämpfen, sind nicht nur Rechtsextremisten.

  2. Dass es keine Aufforderung zur Gewaltanwendung gegen Polizisten (usw.) ist, ist schon klar. Ich habe das nur vorhin in den Fernsehnachrichten gesehen und dachte: oops! Neues Argument in der Diskussion um die Rechtmäßigkeit von Blockaden.

  3. Es ist schon interessant zu beobachten, wie im Laufe der Jahre die lichtenhagener Ausschreitungen von einem antiziganistischen Pogromversuch durch gewöhnlichen Pöbel zu einem staatskonstituierendem Momentum (um es mit Gauck zu sagen) im „Kampf gegen Rechts“ aufgeblasen wird.

    Und was den dresdner Februar betrifft, werden wir es noch erleben, daß sich die offizielle Totenzahl bei 2000 einpendelt und das Abbrennen der Innenstadt nur an der mangelnden Feuerlöschkapazität der kriegsgebeutelten Feuerwehr lag.

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