Keine Windräder in der Dresdner Heide?

Plakate mit dem Text „Keine Windräder in der Dresdner Heide, im Hochland und in der Umgebung“ hängen seit kurzem in Dresden. Im Schönfelder Hochland hat sich eine entsprechende Bürgerinitiative gegründet. Die meisten Dresdner scheinen auch dagegen zu sein. Zumindest gegen die Windenergieanlagen (WEA) in der Heide. WEA in der Heide wurden sogar in den Stadtbezirksbeiräten Klotzsche und Loschwitz mehrheitlich abgelehnt. Allerdings hat das keine rechtliche Wirkung.

Wie ist der Stand und warum gibt es solche Pläne überhaupt?

Die Bundesregierung hat 2023 mit dem Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) den Bundesländern Flächenziele vorgegeben, damit bis 2032 insgesamt 2 % der Landesfläche für Windenergie ausgewiesen werden. Als Zwischenziel sind bis Ende 2027 1,4 % der Landesfläche auszuweisen.

In den Bundesländern wird das von Planungsverbänden umgesetzt. In Sachsen gibt es vier solcher Verbände. Für unsere Region zuständig ist der Regionale Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge. Sein Zuständigkeitsbereich umfasst die Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie die Landeshauptstadt Dresden. Wir sind die sächsische Planungsregionen mit der geringsten Fläche und der höchsten Bevölkerungsdichte. Im März 2026 wurde das Ergebnis dieser Arbeit, der Entwurf des Teilregionalplans veröffentlicht. Hier kann man die ausgewiesenen Vorranggebiete in Dresden sehen. Es geht um den Dachsenberg in der Heide (Vorranggebiet 102), den Triebenberg (VRG 101) und eine Stelle nahe Rossendorf (VRG 100). Weitere Flächen außerhalb der Stadtgrenze sind um Stolpen verteilt. Südwestlich sind weitere Gebiete beim Tharandter Wald vorgesehen, eins davon in ihm [1].

Das Gebiet in der Heide ist dieses [2]:

Der Planungsverband hat alles richtig gemacht

Können die das einfach so festlegen?

Dass der Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge seine Arbeit durchaus richtig gemacht hat, zeigt sich in seinen veröffentlichten Unterlagen.

Es wurden zunächst die Ausschlussbereiche für WEA gesucht. Dabei wurde hauptsächlich untersucht, wo durch Besiedlung, Naturschutzgebiete, Infrastruktur oder Rohstoffnutzung kein Bau von WEA möglich ist. Zu sehen ist das in den Karten 2, 3 und 4 [3]. Karte 5 zeigt als Zusammenfassung das Ergebnis: Viel Fläche bleibt da nicht übrig. Das Gelände am Dachsenberg in der Heide ist eine der wenigen verbleibenden Flächen.

Dass diese Fläche zu den sensiblen Flächen gehört, ist den Mitarbeitern des Planungsverbandes bewusst: Man habe lediglich zwei Prozent des Untersuchungsgebietes als sogenannte „Potenzialfläche“ ermittelt, erklärte ein Mitarbeiter des Planungsverbandes. Deshalb musste man auch auf solch sensible Gebiete zurückgreifen.

Viele Dresdner äußerten beim ersten Bekanntwerden: „Muss es denn unbedingt dort sein? Kann man nicht z.B. in Richtung Stolpen solche Anlagen bauen? Da sind doch auch Flächen eingezeichnet.“ Gute Idee, aber leider finden es die Stolpener auch nicht so toll, was bei Ihnen geplant ist. Wenn man in der Gegend um Stolpen unterwegs ist, sieht man immer wieder Plakate „Keine Windkraft (usw.)“.

Das Problem an der Ablehnung

Das Problem an der Ablehnung ist: Verfehlen Länder die festgelegten Flächenziele – vielleicht auch wegen Bürgerprotesten – dann dürfen sie den Windenergieausbau von da an nicht mehr planerisch einschränken (§ 249 Abs. 7 S. 1 BauGB). Was die Planungsverbände vorschlagen, nennt sich nicht ohne Grund „Vorranggebiete“: Es sind die Gebiete, denen man selbst Vorrang vor anderen Gebieten einräumt.

Wenn dieser Vorrang entfällt, dann wäre der Bau von WEA (gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) im Außenbereich grundsätzlich überall möglich. Rechtliche Anforderungen z.B. für Immissions- und Naturschutzes müssten zwar weiter erfüllt werden, aber die Einschränkungen wären geringer. Abstandsregelungen zu Wohngegenden könnten viel geringer ausfallen.

Naturschutz

Aber müsste die Heide nicht aus Naturschutzgründen entfallen? Hier im Text stand, der Planungsverband hätte Naturschutzgebiete ausgeschlossen. Die Heide müsste doch ein solches sein? Wenn man im Themenstadtplan Dresden „Schutzgebiete nach Naturschutzrecht“ wählt, wird das gesamte Gebiet der Dresdner Heide entsprechend markiert dargestellt.

Ja, aber diese Markierung zeigt nur ein Landschafts- und kein Naturschutzgebiet. Landschafts- und Naturschutz sind nicht dasselbe. Das Einzige, was in der Heide unter Naturschutz steht, ist neben ein paar einzelnen kleinen FND das FFH-Gebiet Prießnitzgrund, welches auch Teil des  Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 ist.

Hätte man die gesamte Heide zum FFH-Gebiet erklärt, wäre hier kein Bau von WEA möglich. In den Planungsunterlagen wird dazu erklärt:

Natura 2000-Gebiete werden grundsätzlich als Ausschlussbereiche (…) behandelt. Vogelschutzgebiete werden zusätzlich mit einem Puffer von 100 m versehen. Darüber hinaus erfolgt keine direkte Inanspruchnahme von Flächen innerhalb und im Umkreis von 100 m um Naturschutzgebiete nach § 23 BNatSchG.

Das fällt also aus. Aber Vogelschutz wird hier erwähnt. Ist das kein Ausschlussgrund? In der Heide gibt es doch mit Sicherheit viele Vögel. Das wurde ebenfalls untersucht. Laut Planungsunterlagen wurde auch die „Räumliche Sensibilität windkraftsensibler Vogel- und Fledermausarten“ untersucht und bewertet. Bei Vögeln wurde für die Heide (Vorranggebiet A119) keine Gefährdung ermittelt, dafür aber am Triebenberg (A 125) und in Rossendorf (A 123).

Karte: eigene Vergrößerung Dresdner Stadtgebiet aus [4]

Der Standort am Triebenberg ist in der Hinsicht sogar problematischer als die beiden anderen Standorte, denn er gilt zusätzlich als „sehr sensibler Bereich“ für Fledermäuse.

Fazit

Wie wird es ausgehen? Irgendwo auf diesen Flächen werden sicher WEA entstehen. Ob einzelne verhindert werden, wird sich zeigen. Gegen die Heide spricht, dass hier ein höherer Raumwiderstand als auf den anderen Dresdner Flächen gesehen wird. Raumwiderstand ist, vereinfacht beschrieben, die Stärke der Störung für Mensch und Natur. Der Planungsverband beschreibt das Gebiet in der Heide daher mit: „Eignung als Vorranggebiet nur eingeschränkt“ und „Insgesamt hohes Konfliktpotenzial für nahezu alle Schutzgüter, insbesondere in Bezug auf landschaftsgebundene Erholungsnutzung und Sichtexposition sowie Lebensräume von geschützten Arten …“ [2].

Allerdings endet der Satz mit „jedoch Vorbelastungen durch großflächige Waldschäden vorhanden“.

Quelle

[1] Unterlagen Planentwurf, Ordner TOP2_Sitzungsunterlagen_Teil2 > Karte_1_Festlegungen_Vorranggebiete_und_Vorbehaltsgebiete)

[2] Unterlagen Planentwurf, Ordner TOP2_Sitzungsunterlagen_Teil2 > VRG 102 Dresdner Heide, Festlegungen_Begruendungen_Anlagen.pdf, S. 154

[3] Unterlagen Planentwurf, Ordner TOP2_Sitzungsunterlagen_Teil2 > Karten 2 bis 5

[4] Unterlagen Planentwurf, Ordner TOP2_Sitzungsunterlagen_Teil3 > 08_(…)_karte_windkraftsensible_Vögel.pdf

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