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Wie man sich mit Petitionen eine Menge Arbeit ersparen kann

Indem man sie manchmal besser gar nicht erst verfasst.

Aktuell geht wieder eine Petition in Dresden herum: Neonazi-Aufmärsche in Dresden: Gegendemonstrationen anerkennen statt kriminalisieren!

Wir fordern von der Dresdner Stadtführung, endlich das bürgerschaftliche Engagement ihrer Bürger gegen Neonazi-Aufmärsche in seiner Vielfalt zu würdigen. Außerdem fordern wir, legale Möglichkeiten des direkten Protestes gegen mögliche künftige Neonazi-Demonstrationen zu diskutieren und nach sorgfältiger Prüfung auch zu ermöglichen. Bei den nun geplanten Gesprächen über einen angemessenen öffentlichen Protest dürfen die Dresdnerinnen und Dresdner nicht ausgeschlossen werden. Die Bürger dieser Stadt wollen sich in aller Deutlichkeit für ein weltoffenes Dresden einsetzen und den Missbrauch seiner Geschichte durch Neonazis mit gesetzmäßigen Mitteln verhindern. Ihre Stimme sollte jetzt endlich gehört werden.

Die Begründung ist ziemlich ausführlich und klingt zunächst völlig einleuchtend und sehr engagiert. So etwas unterschreibt man gern! Damit steht man automatisch auf der Seite der Guten und hat für den Rest des Tages wieder ein positives Gefühl.

Oder muss man es doch nicht so dringend unterschreiben? Denn was soll die Petition letztlich bewirken? Worin besteht die eigentliche Forderung?

Gegendemonstrationen anerkennen statt kriminalisieren

– da geht es schon los. Gegendemonstrationen wurden ja anerkannt. Sowohl am 13. als auch am 19.2. wurde jeweils eine spontane Versammlung von Gegendemonstranten schnell als Kundgebung angemeldet und genehmigt. Also anerkannt. Ich gebe zu, dass mir die juristischen Unterschiede zwischen Kundgebung und Demonstration nicht geläufig sind – ich lasse mich gern belehren, wenn man das nicht so in einen Topf werfen darf. Nicht anerkannt, weil nicht genehmigt waren aber Blockaden. Zwischen Blockaden und Demos besteht ein Unterschied. Und ich kann es nicht ändern, dass wir in einem so genannten Rechtsstaat leben – da wird mit Gesetzen eben auch das Versammlungs- und Demonstrationsrecht etwas geordnet. Unter anderem kann man eben nicht überall mal schnell eine Demo durchführen – es gibt durchaus Gründe, so etwas erst beantragen zu müssen. Und es gibt Gründe, dass so etwas manchmal nicht genehmigt wird. Manchmal sind diese Gründe sogar sehr banal – da können rein verkehrstechnische Gründe eine Rolle spielen, wenn irgendwo spontan eine Kreuzung besetzt werden soll. Durchaus nachvollziehbar klingt es auch, dass man keine Demos genehmigt, wenn zeitgleich an diesem Ort bereits eine andere genehmigt wurde.

Leider gelten diese Regeln auch für die engagiertesten Gegendemonstrationen. Man wird das (eigentlich positive) Versammlungsrecht kaum per Petition ändern können (und das ist vielleicht sogar gut so). Das sollten die Initiatoren der Petition (Anna-Maria Schielicke, Martin Degen, Cornelia Walter und Mathias Rentsch) eigentlich wissen. Zufälligerweise sind diese vier Personen alle Mitarbeiter unseres bekannten (weil in Dresden sehr medienpräsenten) Prof. Donsbach am Institut für Kommunikationswissenschaft der TU Dresden. Ich will mal nicht gleich übers Ziel hinaus schießen und da irgendwelche Hintergründe hineindeuten … Auch TU-Mitarbeiter dürfen Petitionen einreichen und Prof. Donsbach selbst hat dort zum aktuellen Zeitpunkt auch gar nicht mit unterzeichnet (falls er nicht einer der Anonymen ist).

Wir fordern von der Dresdner Stadtführung, endlich das bürgerschaftliche Engagement ihrer Bürger gegen Neonazi-Aufmärsche in seiner Vielfalt zu würdigen.

Ja – das wäre nicht schlecht. Und dann? Dann dürfen die Nazis nächstes Jahr trotzdem wieder kommen. Sollte man sich nicht eher darüber Gedanken machen?

Außerdem fordern wir, legale Möglichkeiten des direkten Protestes gegen mögliche künftige Neonazi-Demonstrationen zu diskutieren und nach sorgfältiger Prüfung auch zu ermöglichen

Was soll das? Diese Forderung läuft völlig ins Leere, denn zumindest am 13.2.2011 gab es legale (nach sorgfältiger Prüfung ermöglichte) Protestmöglichkeiten. Allerdings weit entfernt von den Naziaufmärschen. Sollte man nicht auch eher dieses Problem klar formulieren?

Bei den nun geplanten Gesprächen über einen angemessenen öffentlichen Protest dürfen die Dresdnerinnen und Dresdner nicht ausgeschlossen werden.

Ich habe bisher nirgendwo gelesen, dass die Bürger davon ausgeschlossen werden sollen. Abgesehen davon ist das immerhin die einzige klare Forderung in dem Text (und der Grund, warum ich es dann doch unterzeichnet habe*). Was soll also diese Petition? Es ist eine feine Sache, dass man die Möglichkeit hat, Petitionen zu erstellen, sich daran zu beteiligen und dass diese sogar ernst genommen werden müssen. Aber vielleicht wäre es dabei auch sinnvoll, zunächst etwas genauer darüber nachzudenken, was man eigentlich erreichen will? Ansonsten ist es schade um die Zeit, die man mit dem Verfassen der Petition verbracht hat, um die Zeit der Leser, um die Zeit der Leute, die das dann auswerten müssen, es kann der Grund für eine Ablehnung werden … und es ist auch nicht gut für uns Blogger, weil wir dann schon wieder diesen nervigen Schreibzwang verspüren.

(* Mir ist schon klar, dass das im Widerspruch zu meinem Einleitungssatz steht, aber angeblich wird das Interesse beim Leser gefördert, wenn die Einleitung etwas drastisch ausfällt …)

13 Comments

  1. Ich verstehe auch nicht, warum immer wieder auf das »kriminalisieren« insistiert wird. Kriminalisieren kann man nur jemanden, der nichts Unrechtes getan hat. Ob aber jemand etwas Unrechtes getan hat, kann nur in einer rechtsstaatlich geführten Untersuchung herausgefunden werden. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.

  2. „Kriminalisieren“ klingt aber so schön vorwurfsvoll!

    Ich bin übrigens gespannt, was bei der Untersuchung beim „Roten Baum“ herauskommt, der sicher auch nur – völlig zu Unrecht – „kriminalisiert“ wird.

  3. Die Wikipedia weiß: als Kriminalisierung wird »eine Gesetzesänderung bezeichnet, die zur Strafbarkeit von Handlungen führt« (Hervorhebung von mir). Davon kann hier nun überhaupt keine Rede sein. Es gibt eine eindeutige Rechtslage und es gibt sicher einen Ermessensspielraum der Behörden. Es geht aber überhaupt nicht darum, einen neuen Straftatbestand ins Gesetz aufzunehmen. Es kann auch das Gegenteil nicht gerechtfertigt sein: würden man die Blockaden nämlich per Gesetz entkriminalisieren, wären andere Rechtsgüter gefährdet.

  4. @ Petition

    Kenne die Petition nicht, doch prinzipiell ist es für mich eine Art PR-Mittel, um auf diese oder jene Sache aufmerksam zu machen. Ob das nun letztlifch etwas bewirkt, ist eine nachfolgender Schritt.
    Wenn bei jeder Petition gleich was passieren würde, wäre das wohl eine Art direkter Demokratie … mit allen Konsequenzen 😉

    Ich verstehe das Anliegen so, dass „Gegen-Nazi-Demos“ kein „Hoheitsgebiet“ der Stadtverwaltung sein sollte … was ich von „Gegendemonstrationen“ halte, sei einmal dahingestellt.

    @ Unschuldsvermutung (UV) & „eindeutige Rechtslage“
    Stefan, die UV gilt auf dem Papier vielleicht … es kommt auf den Fall an, doch mitunter gilt auch: „Wenn du nicht beweisen kannst, dass du unschuldig bist, dann bist du schuldig.“
    So etwas wie Teilschuld resp. Teilverantwortung gibt es mitunter nicht, sondern wird – von Fall zu Fall – absolut entschieden, je nach Sachlage und involvierten Personen.
    Bei Hartz IV z.B. (auch auf anderen Gebieten) hast du mitunter da eben auch mal „’nen Zappen“ …

    Recht wird immer gemacht und verändert sich mit der Zeit … Juden hatten jahrhundertelang eingeschränkte Rechte in Deutschland, die Rechtslage war da auch eindeutig. Besonders extrem im Dritten Reich … die Rassengesetze haben Juden direkt bzw. indirekt kriminalisiert … soviel zum Thema „eindeutige Rechtslage“

    Kleiner Scherz am Rande – ursprünglich nicht von mir … wir leben doch in einem RECHTSstaat, oder, also was soll das ganze Aufgerege … läuft doch alles nach Plan 😉

  5. „Wenn du nicht beweisen kannst, dass du unschuldig bist, dann bist du schuldig.“

    Solche (mir unbekannten) Ausnahmen sollten doch aber besser nicht als Begründung für aktuelle Geschehnisse herhalten. Eigentlich müsste das Ziel sein, solche Fälle künftig auszuschließen, denn die Unschuldsvermutung halte ich schon für den besseren Ansatz (dass man also erst als schuldig gilt, wenn es bewiesen ist).

  6. Man könnte auch Indizienprozess dazu sagen … http://de.wikipedia.org/wiki/Indizienprozess
    Wenn die Beweislast aus Sicht der Untersucher „erdrückend“ ist, dann entscheidet der Staatsanwalt so oder so.
    Es kann nicht immer bewiesen werden, ob jemand schuldig ist oder nicht, es erfolgt auch kein Geständnis …

    „Unschuldsvermutung“ ist sowieso ein „Unwort“ … Wenn die Polizei bei „Null“ beginnt, können’s prinzipiell erstmal alle gewesen sein 😉 … meist läuft’s doch andersherum, es werden Personen ausgeschlossen, die es nicht gewesen sein könnten.

    In meinem erlebten Fall – Thema „Hartz IV“ 😉 – fehlte die Angabe aufgelösten LV in einem Formular. Dass das verschiedene Ursachen haben konnte, wollte der Polizist nicht hören, seine Fragen sind sozusagen „auf den Zielweg zugeschnitten“.
    Anderer Fall: du fährst eine schwer verletzte Person ins Krankenhaus (hypothetischer Fall – lass es mal „irgendwo in der Pampa“ sein), sie liegt auf der Rücksitzbank, fährst dabei 60 in ner 30er Zone und wirst geblitzt … wenn du regelkonsequente Ermittler (Polizisten) hast, dann kannst du noch so viel erzählen. Die einzige Frage lautet dann vermutlich „Sind Sie das auf dem Foto oder nicht?“
    Mit anderen Worten … du bist zwar vielleicht nicht völlig unschuldig, wenn man so will, doch im Sinne der StVO bist du 100% schuldig. Es kommt auf die Fragen an, die dir gestellt werden und inwieweit das drumherum eine Rolle spielt.
    Auch Polizisten müssen Ergebnisse bringen … außerdem bringen Strafen Geld ein 😉
    Das mag nach Binse klingen, wird in den allermeisten Fällen so gehandhabt … die Überprüfung erfolgte ja – wie heißt es dann so schön – „ordnungsgemäß“

    Mit anderen Worten … es dreht sich um der Begriff der „Unschuld“ … wer legt fest, was in diesem oder jenem Fall genau „Unschuld“ bedeutet.

  7. Okay, es gibt Indizienprozesse. Dort kann man zwar sagen, „wenn du nicht beweisen kannst, dass du unschuldig bist, dann bist du schuldig“, aber da spricht ja auch eine deutliche Beweislast gegen den Angeklagten.

    Wieso soll „Unschuldsvermutung“ ein Unwort sein? Im Zweifel die Unschuld zu vermuten, ist doch eine positive Herangehensweise, selbst wenn dann mal ein Täter mangels Beweisen frei kommt. Und selbstverständlich können es, wenn die Polizei bei Null anfängt, zunächst alle gewesen sein. Und korrekterweise werden die ausgeschlossen, die es nicht gewesen sein können, während sich der Fokus auf die Leute mit Indizien verlagert.

    Wenn Du einen konkreten Fall erlebt hast, ist das natürlich nicht schön und ich werde jetzt auch nicht behaupten, das sei alles halb so wild. Das mit dem Verletzten und der 30er Zone halte ich wirklich für zu hypothetisch. Ich kann mir schon vorstellen, dass die Polizei da ein Auge zu drückt – immerhin kann man ja anhand der Klinik-Einlieferungsdaten nachweisen, dass man jemanden dahin gebracht hat. Und wenn die Polizei sich weigert, gibt es für solche herzergreifenden Fälle der Beamtenwillkür immer noch „Escher hilft“ oder „BILD kämpft für Sie“. Notfalls kann man auch eine Petition starten (womit ich den Bogen zum Startthema wieder geschlossen habe).

  8. Hmm, ich glaube, das mit dem „Unwort“ bzgl. „Unschuldsvermutung“ meine ich anders.

    Hmm, wie drücke ich das jetzt mal aus? 😉

    Also, wenn es einen Fall gibt, dann sind primär alle Menschen verdächtig … also latent-schuldig. Nach und nach fallen dann 99,999.% der Personen weg, weil sie ein Alibi haben usw.
    Hmm, und der Rest – ohne stichhaltiges Alibi – wird nach möglichen Motiven abgecheckt. Wer keins hat, hat ein Problem und kann durchaus schlechter dastehen als der eigentliche Täter, der ein gefaktes Alibi hat usw. usf.

    Nun liegt’s an der Polizei und dem Staatsanwalt, inwieweit sie die Indizien als „erdrückend“ ansehen. Da gibt es bekanntlich keine Regeln … ob jemand freigesprochen wird oder nicht, hängt nicth selten vom „Ermessensspielraum“ – beeinflusst durch Leistungsdruck usw. – ab. Kommt auch drauf an, wer in die Sache involviert ist.
    Habe diesbezüglich vor kurzen eine Reportage über Rosemarie Nitribitt gesehen – http://de.wikipedia.org/wiki/Nitribitt

    Hmm, also, was ich sagen will ist, dass eine Seite, meist die Ankläger keine „Unschuldsvermutung“ haben … und wenn z.B. der Staat klagt bzw. staatsnahe Institutionen dann ist es m.E. nicht ungewöhnlich, dass die „Unschuldsvermutung“ auch mal übergegangen wird.

    Naja, braucht konkrete Fälle … wirkt sicher etwas theoretisch 😉

  9. Micha, es sind aufgrund der Unschuldsvermutung und aufgrund der vielfältigen Vorschriften des Rechtsstaats sicher wesentlich mehr schuldige Leute verschont worden, als unschuldige Leute durch Justizirrtümer ins Gefängnis gekommen sind.

  10. Du sprichst eine „Krux“ an, die erst vor einigen Tagen in US-Bundesstaat Illinios zur Abschaffung der Todesstrafe geführt hat.
    Soweit ich das im Radio verfolgt habe, war das Argument der Demokraten evtl. Fehlurteile, die Unschuldige getroffen haben könnte. Witzigerweise waren auch die Republikaner dafür … laut Radiobericht, weil die Kosten für Berufungsprozesse usw. dem Staat große Mengen Geld kosten würden 😉
    Tja, sei’s wie’s sei … letztlich hat man sich ja auch geeinigt, auch wenn die Argumentation sozusagen Bände spricht.

    Doch um auch dich bzw. deine o.g. Meinung zurückzukommen, Stefan … was willst du denn damit konkret sagen?
    Das von dir Geschriebene könnte man auch so lesen – unschulig Verurteilte muss man eben in Kauf nehmen.
    Hmm, oder täusche ioch mich da in dieser Lesart?
    Danke für die (Er-)Klärung im Voraus.

  11. Hallo Stefan,
    ich weiß du hast ne Menge mit deinem eigenen Blog zu tun und nicht jede Frage, muss beantwortet werden … doch ich möchte es mal so ausdrücken. Wenn du mit deinem Beitrag vom 10.3.2011 (21:45 Uhr) indirekt sagen wolltest, dass die Unschuldsvermutung Schuldige schützt und man eben ein paar unschuldig Verurteilte in Kauf nehmen muss, dann bewegst du dich auf ganz ganz glattem Eis … du bist dir sicher der Tragweite dessen bewusst.
    Falls ich mich da in der Lesart getäuscht haben sollte, kannst du es gern korrigieren … es geh nicht 100pro aus deinen Worten hervor. Dank dir im Voraus, Micha.

  12. Wenn’s denn nur um mein Blog ginge …

    Ich beginne mit der Erklärung bei den Unschuldigen: wenn es unser Ziel ist, dass so wenig wie möglich Unschuldige ins Gefängnis gesteckt werden, dann bietet der heutige Rechtsstaat mit seinen Prinzipien sicher die besten Voraussetzungen. Ein noch so weiser und gütiger Alleinherrscher kann das nicht leisten, von den diversen Unrechtsstaaten wollen wir gar nicht erst reden.

    Wenn aber diese Prinzipien gelten und streng angewendet werden, dann führt das dazu, dass auch Schuldige davon profitieren. Ganz besonders auffällig ist das z.B. im Verkehrsrecht, wo regelmäßig Verkehrssünder davonkommen, weil ihre Anwälte irgend einen Fehler bei der Messung unterstellen und weil eben nicht mit letzter Sicherheit nachgewiesen werden kann, ob der Angeklagte nun 20 oder 25 oder 30km/h zu schnell war. Ähnlich und weit weniger harmlos ist es auch bei diversen Gewaltdelikten und bei Wirtschaftskriminalität.

    Meine Argumentation war also umgekehrt zu Deiner Lesart: ich gehe davon aus, dass der Rechtsstaat jedes Jahr etliche Schuldige laufen lässt, am deren Schuld ein Restzweifel besteht, um möglichst wenige Unschuldige hinter Schloss und Riegel zu bringen. Allerdings ist das Prinzip eben nicht perfekt und deshalb werden jedes Jahr auch (wenige) Unschuldige verurteilt. Besser ein nicht ganz perfekter Rechtsstaat als ein Unrechtsstaat, in dem die Gerichte von einer wie auch immer gearteten Macht abhängig sind …

    Ich hoffe, ich habe das jetzt (mit sehr müden Augen) einigermaßen verständlich aufschreiben können. Morgen bin ich wieder für Rückfragen offen.

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