Verbot der Kleingruppenhaltung für Legehennen – warum eigentlich?

Das Bundesverfassungsgericht hat diese Art der Hühnerhaltung heute untersagt (1), (2). Bis vor kurzem hätte ich bei so einer Meldung noch spontan „richtig so!“ oder „na, endlich!“ gesagt. Dummerweise stieß ich erst vor wenigen Tagen in der NDR-Mediathek auf einen Film, der mein Weltbild wieder einmal leicht anknackste. Der Produzent hatte sich mit der Frage befasst, ob „Bio“-Haltung tatsächlich in jedem Fall das Bessere für die Tiere sei? Und so ganz nebenbei wurde in diesem Film gezeigt, dass ausgerechnet die heute verbotene Kleingruppenhaltung möglicherweise ein vertretbarer Kompromiss ist. Der Film dauert 45 Minuten und ich kann ihn  nur empfehlen:

„Glückliches Biotier?“ (3)

Sehr angenehm fand ich, dass der Produzent, Sven Jaax, offensichtlich nicht einer von diesen Öko-Hassern ist und nicht einfach pauschal behauptet, „Bio“ sei ganz allgemein Unfug:

„Was hat Sie dazu bewogen, der Aufzucht von Biotieren auf den Grund zu gehen?

Sven Jaax : Ich war der typische Bio-Kunde. Natürlich wusste ich, dass die Öko-Lebensmittel nicht direkt aus dem Paradies kommen. Aber ich war überzeugt, dass es Tiere und Pflanzen in der Hand eines Bio-Bauern etwas besser haben. Die Flut aus Bio-Etiketten hat mich dann irgendwann skeptisch gemacht. Zunehmend hatte ich das Gefühl, verschaukelt zu werden. Und ich wollte der Sache auf den Grund gehen.

Wie sind Sie bei Ihrer Spurensuche vorgegangen? Wer waren Ihre Gesprächspartner?

Sven Jaax : Ich habe mich monatelang mit Landwirten, Verbänden, Tierschützern, Tierärzten und Verhaltensforschern auseinander gesetzt. Dabei habe ich penibel darauf geachtet, mich nicht auf eine Seite ziehen zu lassen, sondern mir mein ganz eigenes Bild zu machen.“ (4)

Das ist ihm auch gelungen.

Die Begründung des Bundesverfassungsgericht für das Verbot: Die Richter bemängelten, dass die Tierschutzkommission nicht in der nach dem Tierschutzgesetz erforderlichen Weise angehört wurde. Okay – dann lief dabei tatsächlich etwas falsch. Aber eine nicht ausreichend gesetzeskonforme Anhörung ändert nichts an den Lebensbedingungen der Hühner. Ja, klar: Gesetz ist Gesetz und das gilt nun mal. Möglicherweise könnte die Entscheidung trotzdem falsch sein. „Möglicherweise“ und „könnte“ schreibe ich deshalb, weil ich noch nie in einer der betreffenden Anlagen war.

Selbstverständlich kann man sich auch sehr schreckliche Fotos aus Kleingruppenhaltung ansehen (5), allerdings kann man sich dann zum Ausgleich noch identische Bilder (6) ansehen, die beim unangekündigten Besuch einer „Bio“-Aufzucht entstanden.

Quellen:

1 FAZ: Mehr Platz für Legehennen (Nachtrag Mai 2015: Nicht mehr online)

2 Bundesverfassungsgericht – Pressemitteilung Nr. 111/2010
Vorschriften zur Legehennenhaltung verfassungswidrig

3 NDR Fernsehen, „Glückliches Biotier?“

4 NDR Fernsehen, „Biotieren geht es nicht immer besser“ (Interview zur Sendung) (Nicht mehr online, Update 2015)

5 Fotoaufnahmen aus der »Legehennen«-Haltung
(Nachtrag 2013: Nicht mehr online)

6 ARD, Panorama, „Etikettenschwindel? – die Fleischindustrie und das QS-Siegel“

Nachtrag, 05.04.2012: Ein Video von ZDFzoom „Das Gelbe vom Ei“ bestätigt ebenfalls, dass Kleingruppenhaltung ein vertretbarer Kompromiss zu sein scheint. In der besser klingenden Boden- und Freilandhaltung sind zu viele Hühner in der „Gruppe“ zusammen, was zu ständigen gegenseitigen Verwundungen (bis hin zum Tod) durch Hacken mit den Schnäbeln führt. Bei Kleingruppenhaltung sind so entstehende Verletzungen und Verluste geringer.

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