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Regine Töberich und der Stadtrat: Wenn alle kräftig über das Ziel hinaus schießen

Sieht jemand bei dem Thema „Marina Garden“ durch? Ich habe da auch Defizite. Dieser Artikel ist das vorläufige Fazit meines Versuchs, ein wenig schlauer aus der Sache zu werden. Deutlich ist, dass beide Seiten gravierende Fehler machen – sowohl Frau Töberich als auch der Stadtrat.


Einer meiner Irrtümer bei diesem Themenkomplex war lange Zeit, „Marina Garden“ und die „Hafencity“ wären dasselbe. Der Name suggeriert das zwar, zumal auch gelegentlich die Bezeichnung „Marina City“ auftauchte, aber es ist falsch.

Das Bauprojekt „Marina Garden“ ist nur ein kleiner Teil im gesamten Gebiet „Leipziger Vorstadt – Neustädter Hafen“. In dieser Gesamtfläche befanden sich früher die Gebäude und Gleisanlagen des Leipziger Bahnhofs, sowie des Neustädter Hafens, der im Zusammenhang mit diesem Bahnhof genutzt wurde. Nachdem man zwischen 1892 und 1902 die Dresdner Bahnanlagen neu gestaltete, wurden viele Anlagen des Leipziger Bahnhofs und des Neustädter Hafens immer weniger genutzt. Einige Gebäude wurden abgerissen, andere verfielen, was sich als allgemeiner Eindruck auf die ganze Gegend übertrug. Nicht umsonst endete der Bereich des Dresdner Elbtals, für den man sich 2003 um den Weltkulturerbetitel bewarb, sicherheitshalber schon vor dieser „Dreckecke“, nämlich südlich davon an der Marienbrücke. Es gab schon lange Überlegungen, diese ungenutzten Flächen sinnvoller zu verwenden und den Stadtteil zu modernisieren. 2008 wurde deshalb ein „Masterplan Leipziger Vorstadt – Neustädter Hafen“ in Auftrag gegeben, der 2010 in einer ersten Version vorlag und so vom Stadtrat bestätigt wurde.

Die Fläche für die Wohnanlage „Marina Garden“ liegt am nordwestlichen Elbufer in diesem Gesamtbereich. Umsetzen will das Projekt die Firma DresdenBau GmbH. Deren alleinige Geschäftsführerin ist Regine Töberich. Das südöstlich davon ebenfalls an der Elbe gelegene Projekt „Hafencity“ will das Dresdner Immobilienunternehmen USD umsetzen.

2015-05-13_marina-garden-gesamtgebiet_kl

(Datenquelle: ratsinfo.dresden)

Die obige Darstellung ist etwas vereinfacht, denn zwischen den beiden Flächen befindet sich noch das relativ schmale Gelände des Arzneimittelwerkes. Wenn ich es richtig herausgefunden habe, besitzt Regine Töberich konkret folgendes Grundstück:

2015-05-13_marina-garden-grundstueck

(Datenquelle: Themenstadtplan Dresden, Flurstücke)

Links sieht man, dass ein Teil des Radwegs mit in ihrem Grundstück liegt. Aber das Thema des falsch weggebaggerten Radwegs soll hier nicht umfassend beschrieben werden, denn es ist ohnehin nur ein Nebenkriegsschauplatz.

Frau Töberich kaufte das Grundstück im Jahr 2013 von der Eigentümergemeinschaft Grumbt. Der Grundbucheintrag erfolgte allerdings erst am 25.3.2015. Sie plante auf der Fläche eine dichte Bebauung. Ihre Gebäude wären sehr nahe bis an das Elbufer heran gebaut worden:

2015-05-13_marina-garden-visualisierung

(Bildquelle: Dresden Bau GmbH, 2013, 3D Visualisierung)

Diese hohe Bauweise wurde 2014 von der Stadt abgelehnt, gefordert wurden „nur drei Geschosse plus Dach“, aber es ist deutlich zu sehen, dass Regine Töberich bis unmittelbar ans Elbufer, zumindest bis an den dort verlaufenden Radweg heran bauen wollte.

Mit dieser Variante ist Frau Töberich allerdings ziemlich über das stadtplanerische Ziel hinaus geschossen. Ich bin kein Fachmann für Baurecht, aber auch für Laien wie mich ist ermittelbar, dass es einen Flächennutzungsplan für das Gebiet gibt. Dieser erlaubt eine Bebauung des Grundstückes, aber nur zu etwas mehr als der Hälfte:

2015-05-13_marina-garden-fnp_kl

(Quelle: ratsinfo.dresden)

Im höhergelegenen Bereich des Grundstücks ist Bebauung erlaubt. Vorwürfe von Kritikern, es sei unverständlich, warum überhaupt jemand in einem Hochwassergebiet bauen will, sind insofern also zu pauschal. Oben ist es machbar, weiter unten dagegen nicht. Diese Vorgaben sollten auch Frau Töberich bekannt sein, immerhin ist sie Architektin. Sie will eindeutig Flächen bebauen, die nicht dafür eingeplant sind. Ihr hätte vor dem Kauf des Grundstücks klar sein müssen, was dort möglich ist und was nicht. Ganz nebenbei ergibt insofern auch das Entfernen des Radwegs keinerlei Sinn, denn dort unten kann sie sowieso nichts bauen. Da über die Peinlichkeit dieser Aktion schon genug geschrieben wurde, spare ich mir das hier.

Hier wird aber auch verständlich, warum sie immer wieder an dem Gebietsschutz, also an Hochwasserschutzanlagen herum kritisiert, über die man für dieses Gebiet nachdenkt. Ihrer Aussage zufolge sind solche Anlagen dort angeblich aus vielerlei Gründen unsinnig. Eigentlich hätte Frau Töberich aber das Problem, dass ihre geplanten Häuser dem Flutschutz im Weg stehen würden. Dieser Entwurf zeigt den wahrscheinlichen Verlauf eines solchen Gebietsschutzes:

2015-05-13_marina-garden-gebietsschutz_kl

(Quelle: ratsinfo.dresden, Bebauungsplan Nr. 357 B, Anlage 7)

Der Flächennutzungsplan Dresdens wird als „rechtswirksam“ bezeichnet. Ob seine Einhaltung aber auch rechtlich bindend ist, kann ich nicht beurteilen, denn andererseits ist es laut Wikipedia auch so, dass ein Flächennutzungsplan „keine unmittelbare Rechtskraft oder unmittelbare Konsequenzen entfaltet“. Aber Frau Töberich verstößt trotzdem gegen Vorgaben und muss sich insofern nicht beschweren, dass sie keine Baugenehmigung erhielt. Die hat sie nämlich nicht. Laut eigener Aussage wurde ihr zwar „vom Rathaus ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren in Aussicht gestellt (…), das sich an der Bebauung in der Umgebung orientiert“ [1], aber wer da konkret welche Aussage gegeben haben soll, war für mich nicht ermittelbar. Möglicherweise will es jetzt niemand gewesen sein. Verwunderlich erscheint aber, dass tatsächlich jemand erklärt haben könnte, dass über die Grenze des im Flächennutzungsplan festgelegten Gebietes hinaus gebaut werden dürfe. Wenn das so war, wäre das der „Knackpunkt“ dieser Geschichte.

Insofern wäre es sinnvoll, wenn Frau Töberich offenlegen würde, mit wem sie das betreffende Gespräch geführt hatte, denn ansonsten könnte vielleicht jemand auf die Idee kommen, es hätte nie stattgefunden.

Frau Töberich kann meinetwegen gern bauen, aber nur bis zu der genannten Grenze. Das dürfen dann auch gern Luxuswohnungen werden, denn es ist ohnehin eine etwas weltfremde Vorstellung, ausgerechnet am Elbufer würden Wohnungen zum Durchschnittspreis entstehen – warum sollte man das als Erbauer oder Vermieter tun? Frau Töberich soll also gern Geld mit dem Vorhaben verdienen. Aber die Gewinnmaximierung, die sie mit ihrer Komplettbebauung der Fläche vorsieht, ist leider nicht drin. Das hätte sie vor dem Grundstückskauf wissen müssen. Insofern ist es nachvollziehbar, dass Stadtplanungsamtschef Stefan Szuggat ihr im Februar mitteilte, „dass die Bauvoranfrage zurückgestellt wurde. Er spricht von einem Werkstattverfahren, das bedeutet ganz neue Planungen“ [1].

Viel weniger nachvollziehbar ist allerdings die Reaktion des Dresdner Stadtrats.

Der Stadtrat

hat Töberichs Vorhaben inzwischen mit einer Veränderungssperre gestoppt. Damit und vor allem mit seinen vorherigen Beschlüssen schießt nun auch unsere Rot/Rot/Grüne Mehrheit im Stadtrat völlig über das Ziel hinaus, nur in anderer Richtung.

Sie beschloss die Freihaltung eines breiten Grünstreifens auf Töberichs Grundstück entlang der Elbe. Die Bebauungsgrenze soll „etwa auf der Linie der Grenze zwischen den Flurgrundstücken 1112/1 und 1114/1 gerade verlängert in nordwestlicher Richtung bis etwa zur Ostgrenze des Sportplatzes“ verlaufen und damit ungefähr den oben bereits Grenzen entsprechen.

2015-05-13_marina-garden-baugrenze-und-flurstuecke

(Datenquelle: Themenstadtplan Dresden, Flurstücke)

Die Forderung nach dieser Baugrenze ist zunächst völlig korrekt. Geradezu absurd sind aber die weiteren Inhalte. Aus Marina Garden wurde per Beschluss der „Puschkin-Park“. Wohnungen darf Frau Töberich nicht mehr in der Gesamtfläche östlich der Baugrenze bauen, sondern darin nur noch auf den zur Leipziger Straße bzw. zur verlängerten Erfurter Straße (Flurgrundstück 2554) ausgerichteten Teilflächen. Im südöstlichen Teil hat sie dagegen eine „Einordnung von Flächen für eine soziokulturelle Nutzung“ umzusetzen.

Man schreibt hier also – obwohl vor dem Grundstückskauf nie davon die Rede war – einem Grundstücksbesitzer per Stadtratsbeschluss eine soziokulturelle Nutzung auf einem Teil seiner privaten Fläche vor – hat es in Deutschland schon einmal einen vergleichbaren Fall gegeben?

Außerdem fordert der Stadtrat, dass die Fläche westlich der Bebauungsgrenze „der öffentlich zugänglichen Naherholung sowie der Entwicklung des Natur- und Landschaftsschutzes vorzubehalten“ ist. Letzteres fände ich in Ordnung, aber ist die Forderung, das Gelände öffentlich zugänglich zu machen, rechtlich haltbar? Es gibt entlang der Elbe viele Grundstücke, die zwar im unteren Bereich nicht bebaut sind, die aber trotzdem nicht öffentlich zugänglich sind. Niemand ist bisher auf die Idee gekommen, in diesen Privatgrundstücken öffentlichen Zugang und dann sogar noch Naherholungsmöglichkeiten für jedermann zu fordern. Warum muss das nun unbedingt bei Frau Töberichs Gelände passieren?

Für diese Vorgänge das Wort „Kindergartenniveau“ zu verwenden wäre Kindern gegenüber unfair, aber man bekommt schon den Eindruck, dass es hier nur noch darum geht, der unbeliebten Frau Töberich ordentlich eine reinzudrehen. Sie kann durch diesen Beschluss nur noch auf ca. 20% der Fläche Wohnungen bauen, und das hauptsächlich an der lauten Leipziger Straße und ohne Elbblick. Die Wohnungen werden sich auch kaum noch zu den erhofften Preisen vermieten lassen, wenn im soziokulturellen Zentrum auf dem Grundstück jeden Abend Party angesagt ist.

Traurig ist, dass auch die vernünftigeren Vertreter unter den Dresdner Stadtratsmitgliedern aus der linken Saalhälfte solchen Beschlüssen mit zustimmten. Besonders enttäuscht bin ich hier von der SPD, die ich eigentlich meist für den intelligenteren Teil unserer linken Fraktionen hielt. Die Dresdner SPD muss sich bei diesem Mangel an eigenen Positionen über Wählerschwund nicht wundern. Aber das ist ein anderes Thema.

Dass Frau Töberich angesichts solcher Beschlüsse von einer Enteignung spricht, ist kein Wunder. Ihre Gegner streiten das zwar ab mit der Begründung, sie besäße ihr Grundstück ja noch, aber bei einer so drastisch verringerten Nutzungs- und Gewinnmöglichkeit erscheint der Begriff „Enteignung“ durchaus gerechtfertigt. Die genannten soziokulturellen Einrichtungen sollen wahrscheinlich wieder für den Verein „Freiraum Elbtal“ bereitgestellt werden. Damit verstößt der Stadtrat selbst gegen die bisherigen Masterpläne, die kulturelle oder soziokulturelle Einrichtungen an dieser Stelle nie vorsahen, sondern sie eher im „Globus“-Gelände verorteten. Einen sehr eigenartigen Beigeschmack hat die Angelegenheit auch dadurch, dass eine Stadträtin der LINKEN selbst ein führendes Mitglied im Verein Freiraum Elbtal ist.

Sollte man diesen Beschluss so umsetzen und an dieser Stelle auf soziokulturelle Einrichtungen bestehen, könnte er sich allerdings für die Stadt langfristig als finanzieller Bumerang erweisen. Solche Einrichtungen benötigen praktisch immer Fördermittel für ihre Arbeit, denn die wenigsten Projekte können in ihnen kostendeckend umgesetzt werden. Das ist völlig normal und auch kein Problem, denn ansonsten könnten sich viele der Angebote nur reiche Leute leisten, was weniger Nutzer ergäbe, wodurch sich wiederum weniger soziokulturelle Einrichtungen halten könnten. In der Praxis funktioniert es nur mit Förderung für Honorare, Miete und sonstige Kosten. Das kann Geld aus Landes- oder Bundesmitteln sein, aber oft werden zunächst die Kommunen bei der Finanzierung angesprochen. Auch Dresden finanziert deshalb verschiedene entsprechende Einrichtungen und Projekte mit.

Da sich eine solche Einrichtung also hauptsächlich durch Steuergeld finanzieren wird – muss man sie dann ausgerechnet auf den teuersten Privatgrundstücken unterbringen? Egal, ob die Einrichtung auf Töberichs Grundstück später vom Freiraum Elbtal e.V. oder einem anderen Träger betrieben werden wird – dafür wird es einen neuen Mietvertrag geben. Der alte Mietvertrag des Freiraum Elbtal e.V. bestand mit der vorherigen Eigentümergemeinschaft Grumbt. Er ist abgelaufen und wurde gekündigt. Der neue Träger wird mit Frau Töberich einen neuen Mietvertrag abschließen müssen. Warum sollte sie für diesen aber erschwingliche oder gar niedrige Mieten anbieten? Es gibt kein Gesetz, welches Vermietern vorschreibt, soziokulturellen Einrichtungen niedrigere Mieten anbieten zu müssen. Die Gebäude befinden sich auf einem teuren Grundstück am Elbufer mit unverbaubarem Blick auf das Ostragehege – diese Grundstückskosten wird sie auf die Miete umlegen (müssen). Möglicherweise wird das noch ein lukratives Geschäft für Frau Töberich mit sicherer Zahlung aus der Stadtkasse. Denn die Stadt war es ja, die dort unbedingt diese Einrichtung haben wollte.

Dazu kommt noch die Überschwemmungsgefahr. Ob es dort jemals einen Gebietsschutz geben wird und wenn ja, wann, ist gegenwärtig völlig unklar. Warum muss eine soziokulturelle Einrichtung unbedingt in einem hochwassergefährdeten Gebiet liegen? Wenn dort Luxuswohnungen geflutet werden, könnte man mit etwas Zynismus sagen: Das sind ja reiche Bewohner. Die haben genug Geld und werden die Schäden schon beseitigen können. Aber wer bezahlt die Schäden in einem dort gelegenen soziokulturellen Zentrum? Wird das nicht auch auf die Stadt zurück fallen?

Man kann nur hoffen, dass alle Beteiligten einen Gang herunter schalten und sich einfach einmal aussprechen.


Hinweis:

In den Kommentaren zu diesem Artikel finden sich noch weitere Informationen, Quellen und Ergänzungen, weshalb ich hiermit noch auf diese verweisen möchte. Beispielsweise wurde ich gebeten, meine Formulierung „Frau Töberich verstößt trotzdem gegen Vorgaben…” dahingehend zu ändern, dass Frau Töberichs Pläne nur vom Bebauungsplan abweichen. Andererseits kam aber auch der Hinweis, dass gar kein Bebauungsplan existiert und somit „kein rechtsgesichetes Baurecht vermittelt werden kann – außer wie vom Bauamt vorgeschlagen nach §34 BauG“.


Quellen:

[1] Sächsische Zeitung, 12. 05. 2015: „Marina Garden – eine unendliche Geschichte“ (Von Bettina Klemm und Tobias Wolf) online nur für Abonnenten lesbar

Masterplan Nr. 786 Leipziger Vorstadt – Neustädter Hafen

Bebauungsplan (alte Version von 2009) Nr. 357, Dresden-Neustadt Nr. 33, Leipziger Vorstadt

Bebauungsplan (Teilgebiet, Version 2013) Nr. 357 B, Dresden-Neustadt Nr. 39, Leipziger Straße/Neustädter Hafen (u.a. Hochwasserschutz, Grenzbereich: aus Anlage 7_Hochwasserschutzanlage_öffentlich)

Bebauungsplan (Teilgebiet, Version 2014) B 357C, Leipziger Straße/Alexander-Puschkin- Platz

Themenstadtplan Dresden

Stadtrat 30.10.2014: Interfraktioneller Antrag zum Bebauungsplan Nr. 357C, Dresden-Neustadt Nr. 41, Leipziger Straße/Alexander-Puschkin Platz („Puschkin-Park“)

Stadtrat, 05.02.2015: Veränderungssperre für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 357 C, Dresden-Neustadt Nr. 41, Leipziger Straße/Alexander-Puschkin-Platz

38 Comments

  1. Vielen Dank für die ausführliche Zusammenführung der Hintergrundinformationen. Es ist in der Tat schwierig, den konkreten Überblick über Geschehnisse zu erhalten. Gut ein wenig mehr aufhellende Fakten zu erhalten.

  2. Interessant ist zudem noch der „Masterplan Nr. 786 Leipziger Vorstadt – Neustädter Hafen“: http://ratsinfo.dresden.de/vo0050.php?__kvonr=634 … vor allem die Niederschrift zur Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau vom 3.2.2010 (ganz unten)

    Auch der (beschlossene) Antrag von B’90/Die Grünen „Hafencity – Modellprojekt CO2-neutraler Stadtteil“ sieht weitere Vorgaben/Beschränkungen vor: http://ratsinfo.dresden.de/vo0050.php?__kvonr=1717

    Aus meiner Sicht wurden (möglichen) Investoren immer mehr „Steine in den Weg gelegt“, die eine Erschließung des Areals immer unwahrscheinlicher mach(t)en.

    Der neueste Bebeaungsplan (357 B+C) und die Veränderungssperren setzen dem Ganzen also nur die Krone auf.

  3. Sehr gute Zusammenfassung der ganzen Geschichte, sollten sich alle zu Gemüte führen, die für die eine oder andere Seite Partei ergreifen, ohne genau zu wissen, worum es geht.

  4. Von der Uferstraße beginnend (Rückseite des Arzneimittelwerkes da dies erhöht liegt) bis zur Flutschutzmauer am Ballhaus Watzke sollte eine Flutschutzmauer entlang der Leipziger Straße direkt am Fußweg gebaut werden (an gleicher Stelle befand sich 2013 der Sandsackdamm) .Eine zweite denkbare Linie wäre ab Puschkinplatz max. 15 Meter hinter den Straßenbegleitenden Häusern, Damit wäre es möglich die Flutmauer relativ niedrig zu gestalten Diese sollte Durchfahrten erhalten, die mit mobilen Elementen bei Flut geschlossen werden können. Danach sollten im Zeitraum von 15-40 Jahren alle Gebäude in diesem Gebiet hinter der Mauer Richtung Elbe abgerissen werden, um der Elbe weitere Überflutungsflächen zur Verfügung zu stellen. Purobeach und Pier 15 oder andere Nutzer dürfen dann nicht mehr feste Gebäude nutzen, sondern nur noch Containerlösungen verwenden, die bei Flut mit wenigen Mitteln entfernt werden können. Diese Nutzung sollte nur in sehr geringem Maße erfolgen, da die Reinigung nach Überflutungen bei Nutzung wesentliche Kosten verursacht. Mit dieser Variante ist eine Sicherung der Leipziger Vorstadt und Teilen Pieschens gesichert und die Elbinsel mit der Messe wird entlastet. Ich kann nicht verstehen, dass der Stadtrat eine Bebauung in diesem Gebiet überhaupt in Betracht gezogen hat.

  5. Hast du deine Faktensammlung gleich an alle Beteiligten geschickt? Wäre eine durchaus vernünftige Bettlektüre 😉 Danke für deine Aufklärung, ich hatte nämlich ebenfalls den Überblick verloren und leider keine Zeit zur Aufarbeitung.

  6. Hallo,
    saustark recherchiert und vor allen Dingen ohne eigene subjektive Empfindungen dargestellt. Hier sollten sich regionale Medien insbesondere hiesige Zeitschriften eine dicke Scheibe abschneiden. Hier wurde neutral in alle Seiten recherchiert und nicht wie momentan bei Mopo. Und Co die sogenannte Googlerecherge angewandt in dem Artikel aus dem Internet etwas umgeschrieben und wie selbstverständlich die eigene politische Auffassung und Meinung eingebracht werden.
    Mopo und SZ sollten unbedingt ihre einseitige politische Rot Rot Grüne Darstellungen nach unten schrauben. So kann der momentane und massive Schwund an Lesern vielleicht etwas aufgehalten werden.

  7. Sehr schön geschrieben, viele Informationen … danke für das Zusammentragen. Ich vermute trotzdem, dass nicht alles richtig ist, wie auch …

    Auf der Webseite der Stadt zum Masterplan steht geschrieben, dass unterhalb des Schlachthofs, sich eine Kulturspange bis zur Elbe strecken soll, das ist ganz klar falsch dargestellt bei ihnen.

    Es wird auch nie wieder an DEN „Freiraum Elbtal e. V.“ gehen, bzw. schon, aber die sanierten, neuen Gebäude werden ein neues Flair vermitteln, andere Mietpreise verlangen etc. … Das Refugium, welches Menschen aus allen Schichten zusammengebracht hat, ist unwiederbringlich verloren. Erstmal gammelt jetzt alles ungesichert vor sich hin, echt Klasse.

    Was Zusammenstellung fehlt, ist eine soziologische, menschliche Sichtweise. Was bedeutet die Veränderung für die Menschen im Stadtteil, was möchten die Bürger, Anwohner? Welche Veränderung der Bewohnerstruktur gehen mit den Projekten einher? Was bedeutet das für die Lebensqualität im Stadtteil? Wo sind alternative Orte für unkommerzielle Kultur in Pieschen. Wo proben jetzt die Bands, die Künstler, wo sind jetzt die frei nutzbaren Werkstätten, Musikstudios … die werden den Stadtteil verlassen, wer kommt? Pieschen wird farbloser werden … leider haben scheinbar viele die Rechtstexte und Stadtverordnungen gefrühstückt, die Menschen aber aus dem Blick verloren …

  8. … mal davon abgesehen, das Frau Töberich bei ihnen viel zu gut wegkommt. Den beliebtesten Radweg Sachsens wegzubaggern, um Dinge von der Stadt zu erpressen, das ist ein beispiellos größenwahnsinniger Vorgang. Welcher Stadtrat würde sich das bieten lassen? Selbst Baubürgermeister Marx (CDU) war unglaublich erbost. Hören sie doch auf mit Bashing von Rotrotgrün. Die meisten Beschlüsse, sie schreiben es selbst sind schon 2008-09 gemacht worden. Ja, sie wählen Hilbert, genau das ist herauszulesen, ich finde es nicht sonderlich ausgewogen vor allem gegen Ende des Textes …

    Warum ich Hilbert nicht mag? Weil er null Verständnis hat von sozialen Fragen, der Jugend, das hat er schon vielmals auf Podiumsdiskussionen unter Beweis gestellt. Ich möchte nicht dass die soziale Seggregation verstärkt wird, noch mehr Künstler und Kreative abwandern, weil die Stadt ihren Wert nicht erkennt. Schlaue Stadtentwickler, sehen hierin einen Vorteil. Der Hochqualifizierte aus der Nanotechnologie, geht nämlich abends heimlich zu den „schmutzigen“ Partys des Freiraum Elbtal, genießt die Kunst und freut sich über eine aktive Subkultur … und er möchte auch, dass ihre Kinder hier in einer lebenswerten Umwelt aufwachsen … Investoren, Wirtschaft schön … wie wäre es mal mit ganzheitlicher Stadtentwicklung?

  9. Vielen Dank für diese Zusammenfassung. Selbst informieren und recherchieren gehört natürlich dazu – aber mit Deiner Hilfe findet man erstmal wieder einen Einstieg in das Thema. Da draussen laufen viele aufgeregte Menschen umher die sich diesen Artikel vor ihren nächsten Aktionen zunächst mal zu Gemüte führen sollten.

    Danke.

  10. Danke für die Kommentare und Anmerkungen. Ich konnte gestern nicht gleich antworten, da ich wegen einer Rad- und Wandertour auf Internetnutzung verzichtete. Zufälligerweise führte die Tour zunächst ausgerechnet an der Stelle vorbei, wo gerade das Solidaritäts-Picknick mit Regine Töberich stattfand:

  11. @ Sascha Möckel:

    danke für das Zusammentragen. Ich vermute trotzdem, dass nicht alles richtig ist, wie auch …

    Die Vermutung ist auf jeden Fall berechtigt. Was beispielsweise fehlt, ist folgender Vorgang: Frau Töberich hat die Drohung aufgemacht, so bald wie möglich mit einer Bebauung nach 34 BauGB, also ohne Bebauungsplan zu beginnen. Um dies zu verhindern musste ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan beschlossen werden.

    Für diese Info kann ich mich aber nicht verbürgen, ich habe es gerade erst einem Facebook-Kommentar von Tilo Kießling (DIE LINKE) entnommen. Und er schreibt selbst dazu, dass sich diese Sache kaum in öffentlich zugänglichen Quellen findet.

    Auf der Webseite der Stadt zum Masterplan steht geschrieben, dass unterhalb des Schlachthofs, sich eine Kulturspange bis zur Elbe strecken soll, das ist ganz klar falsch dargestellt bei ihnen.

    Ja, stimmt, das fehlt bei mir. Für den Bereich wird angegeben: „Im Freiraum können verdrängte Zwischennutzungen, die sich am Elbufer entwickelt haben, einen neuen Standort finden.“ Das hat aber nichts mit Töberichs Grundstück zu tun, es geht dabei mehr um die Fläche des Alten Schlachthofes, (möglicherweise ?) gegenüber davon links der Leipziger Str. und aber auch südöstlich davon im von mir so bezeichneten „Globus“-Gelände (wo ja nun kein Globus hinkommt).

    Kulturspange Masterplan Dresden, Leipziger Vorstadt

    Was Zusammenstellung fehlt, ist eine soziologische, menschliche Sichtweise. Was bedeutet die Veränderung für die Menschen im Stadtteil, was möchten die Bürger, Anwohner?

    Das sind natürlich noch Themen, aber ich habe versucht, den Artikel halbwegs kompakt zu halten. Er ist ja schon wieder etwas lang geraten.

    Wo sind alternative Orte für unkommerzielle Kultur in Pieschen. Wo proben jetzt die Bands, die Künstler, wo sind jetzt die frei nutzbaren Werkstätten, Musikstudios

    Genau bei dem Punkt habe ich lange nachgedacht, ob ich ihn mit erwähne oder weglasse. Ich habe ihn dann weg gelassen, um thematische Nebenlinien zu vermeiden. Aber es wäre noch ein Thema – ich bin nämlich der Meinung, dass es in Pieschen und speziell in der Umgebung des ehemaligen Domizils von Freiraum Elbtal am A.-Puschkin-Platz gar nicht so schlecht aussieht mit Möglichkeiten für Sozio- und sonstige Kultur sowie für Kreative. Dort gibt es

    geh8 Kunstraum und Ateliers e.V. (400 m Entfernung vom Puschkin-Platz)
    – Stadtteilhaus Emmers (1,2 km)
    – Kreative Werkstatt Dresden e.V. (1,2 km)
    ehemaliges DREWAG-Gelände zwischen Lößnitz- und Friedensstraße (1,2 km)
    – wird erst saniert, soll dann aber auch Kunst- und Kulturprojekten nutzen und wird bereits teilweise für solche Projekte verwendet: Zentralwerk (1,6 km)

    Da sieht es in anderen Stadtteilen deutlich schlechter aus. Falls Pieschen so ein hohes Potential in der Richtung hat, soll es da meinetwegen gern noch eine weitere Einrichtung geben. Aber wie schon erwähnt, ist es nicht nachvollziehbar, dass diese am Elbufer auf teurem Privatgelände eingerichtet werden muss.

    mal davon abgesehen, das Frau Töberich bei ihnen viel zu gut wegkommt. Den beliebtesten Radweg Sachsens wegzubaggern, um Dinge von der Stadt zu erpressen

    Dass ich das mit dem Radweg unsinnig und peinlich fand, steht doch im Artikel. Aber das haben schon genug andere geschrieben, das muss ich doch nicht noch ein weiteres Mal machen. Abgesehen davon muss ich doch nicht auf Krampf weitere Töberich-Kritikpunkte suchen, wenn ich ihren Hauptfehler vorstellen will.

    Hören sie doch auf mit Bashing von Rotrotgrün. Die meisten Beschlüsse, sie schreiben es selbst sind schon 2008-09 gemacht worden.

    Die von mir kritisierten Beschlüsse, Töberichs Baumöglichkeiten so drastisch einzuschränken, ihr die Art der Vermietung vorzuschreiben und den Unsinn mit dem Naherholungsgebiet sind allesamt von RRG gekommen. Zwischen Bashing und berechtigter Kritik sehe ich schon einen Unterschied.

    Dinge wie „ganzheitliche Stadtentwicklung“ hätten endgültig nicht mehr zum Thema gehört und den Rahmen des Artikels völlig gesprengt.

  12. Sehr schöne Faktensammlung – vielen Dank. Allerdings gleiten sie zum Ende hin viel zu sehr in Spekulation und Pegidaismus ab – schade.

  13. Danke für den ausführlichen Lagebericht, welcher wirklich mehr Klarheit in die Sache bring. Der aber gleichzeitig nur Kopfschütteln erzeugt.Auch wenn die Sache sehr komplex ist könnte man , mit etwas gutem Willen , zu einer einvernehmlichen Lösung kommen. Dieser scheint aber bei den „Müttern und Vätern“ der Stadt Dresden nicht vorhanden zu sein. Der Vergleich mit einem Kindergarten ist in sofern richtig, weil kleine Kinder schon gerne mal mit dem Kopf gegen die Wand rennen um ihren Willen durch zu setzen.
    Zum Freiraum für Künstler gibt es ,meiner Vermutung nach, genug Möglichkeiten diese in Pieschen zu schaffen. Vermutung deshalb, weil ich nicht weiß welche Grundstücke der Stadt gehören. Wichtig und gerade in einer Kulturstadt wie Dresden , sind solche Einrichtungen. Aber muss es gerade auf diesem Grundstück sein? Hier geht es wohl nur um Rechthaberei. Die außerdem noch ne Menge Geld verschlingt. Dieses könnte man wohl besser für den Bau von Proberäumen und anderer sozialen und kulturellen Einrichtungen ausgeben. Wenn man es wirklich will.
    Die Sache mit dem Radweg sehe ich nicht als Erpressung, sondern als einen, etwas übers Ziel hinaus geschossenen Versuch, oder einen Verzweiflungsakt seitens Frau Töberich . Ebenfalls nicht gerade der Sache fördernd, doch irgendwie nachvollziehbar an. Zumindest hat diese Aktion bewirkt, das sich nun mehr Leute Gedanken darüber machen.
    Bleibt die Hoffnung und die stirbt ja bekanntlich zuletzt, das sich beide Seiten, als vernunftbegabte Menschen, zusammen setzen um eine Lösung zu erarbeiten. Mit und nicht gegen einander.

  14. @ Athur Dent: Pegidaismus? Was soll das sein und inwiefern gleite ich dahin ab? Nur weil man bei PEGIDA alles hasst, was auch nur ansatzweise links ist (darunter fällt bei denen auch die CDU), ist doch nicht jede Kritik an linker Politik mit PEGIDA gleichzusetzen.

  15. „Frau Töberich verstößt trotzdem gegen Vorgaben…“ erscheint mir so nicht richtig zu sein, weder in der Sache noch in deer rechtlichen Terminologie: Ein Bebauungsplan löst weder Rechte noch Pflichten aus, es ist eben nur ein Plan. Von daher ist der Ausdruck „Verstoß“ hier unzutreffend. Richtig wäre und ist, dass Frau Töberichs Pläne vom Bebauungsplan abweichen.
    Und Frau Töberich konnte und durfte vom Bebauungsplan meines Erachtens abweichen: Sie hat uns gestern in der Info-Veranstaltung an der Elbe erläutert, dass ihr Plan einen in ihrem Projekt integrierten und auf eigene Kosten zu erstellenden Hochwasserschutz vorsieht, der eine Bebauung auch auf den unteren Teil ihres Grundstücks ermöglicht. Mit dem auf eigene Kosten zu erstellenden Hochwasserschutz übernimmt sie insoweit die Aufgaben und Kosten der Stadt und ersetzt insoweit den städtischen Hochwasserschutzplan.

    In diesem Zusammenhang ist entgegen deiner Darstellung auch festzustellen, dass es sehr wohl möglich ist, auch den elbnahen Abschnitt ihres Grundstücks zu bebauen.

    Darum rege ich an, den anerkennenswerten und mühevollen Beitrag in diesen Punkten zu korrigieren und im übrigen bei der sonstigen Sachlichkeit der Recherche auch den Abschnitt „Diese Vorgaben sollten auch Frau Töberich bekannt sein, immerhin ist sie Architektin. Sie will eindeutig Flächen bebauen, die nicht dafür eingeplant sind. Ihr hätte vor dem Kauf des Grundstücks klar sein müssen, was dort möglich ist und was nicht“
    Danke

  16. @ Torsten (Tob Tob):

    Richtig wäre und ist, dass Frau Töberichs Pläne vom Bebauungsplan abweichen.

    Ja, so könnte man es exakter bezeichnen. Aber ich bin ein wenig skeptisch, was die gewünschte Korrektur betrifft. Bei Frau Töberich muss man ja auch bedenken, dass sie eben möglichst viel bebauen will und da ist schon zu vermuten, dass sie die Begründung etwas zu günstig für sich selbst auslegt. Dazu würde ich zunächst gern erst einmal einen Experten von der anderen Seite, also von der Stadtverwaltung dazu hören. Ich vermute, dass man es dort ganz anders sieht. Mir kommt es zum Beispiel wenig glaubhaft vor, dass man als Einzelner einfach mal so kommen und sagen kann: Ich habe hier ein privates Bauvorhaben, mit dem ich den städtischen Hochwasserschutz übernehme (für den es aber noch gar keine Planungen gibt).

  17. Töberichs privater Flutschutz

    Frank : Mir kommt es zum Beispiel wenig glaubhaft vor, dass man als Einzelner einfach mal so kommen und sagen kann: Ich habe hier ein privates Bauvorhaben, mit dem ich den städtischen Hochwasserschutz übernehme (für den es aber noch gar keine Planungen gibt).

    So einfach hat es sich Frau Töberich nicht gemacht.

    Vorlage Bebaunngsplan 357C
    Juni 2014
    Ziele des Bebauungsplanes
    Unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 5 und Abs. 6 BauGB werden mit der Aufstellung des Bebauungsplanes folgende Planungsziele angestrebt:
    Die Landeshauptstadt Dresden beabsichtigt, das Plangebiet im Sinne des Masterplanes (vgl. Beschlusslage) zu entwickeln und fortzuschreiben. Es ist das Ziel, andere Nutzungen, speziell höherwertiges Wohnen zu etablieren.

    Hochwasserschutz
    Nach neueren Berechnungen infolge des Junihochwassers 2013 ist die Hochwassergefährdung im Gebiet der Leipziger Vorstadt höher, als bisher angenommen. Ein öffentlicher Ge-bietshochwasserschutz ist im Rahmen der Daseinsvorsorge geboten.
    Der öffentliche Gebietshochwasserschutz ist durch die öffentliche Hand zu planen, zu erstel-len und zu unterhalten. Angesichts der lokalen Gegebenheiten wird dieser den Bereich von der Marienbrücke bis zum Pieschner Winkel umfassen. Dies schließt die Möglichkeit von abschnittweisen Zwischenlösungen (beispielsweise für das Bebauungsplangebiet) nicht aus.

    Hervorhebungen sind von mir.

    http://www.marinagarden.de/
    … indem Sie beispielsweise das Angebot der DresdenBau zur Errichtung eines Gebietsschutzes auf dem sich im Eigentum der DresdenBau befindlichen Grundstück und auf Kosten der DresdenBau und nicht des Steuerzahlers, unter fachlicher Mitwirkung der TU Dresden, weiterer Fachbüros und in enger Zusammenarbeit mit dem Dresdner Umweltamt, annehmen, propagieren Sie lieber medienwirksam diesen Bebauungsplan, …
    Das Bauvorhaben Marina Garden hat keine negativen hydraulischen Auswirkungen. Ich verweise hierzu auf den Forschungsbericht der TU Dresden.
    http://www.marinagarden.de/downloads/140828-GWT-HWBericht-signiert.PDF
    Im Jahr 2008 wurde der Masterplan u.a. für die Hafencity und für Marina Garden von allen Stadträten, auch LINKEN und Grünen, im Stadtrat positiv votiert. Bereits 2010 wurde ebenfalls mit Unterstützung der LINKEN und der Grünen der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 357 u.a. für den Bereich Hafencity und Marina Garden positiv votiert und als Satzung verabschiedet. Sowohl 2008 bei dem Beschluss des Masterplans als auch 2010 bei dem Beschluss des Aufstellungsbeschlusses für den B-Plan Nr. 357 u.a. für das Areal Hafencity und Marina Garden war bekannt, dass die Grundstücke im Überschwemmungsgebiet liegen.

    Das ist doch im Sinne des Bebauungsplanes ein Angebot. Sollte RRG das ablehnen nur weil die öffentliche Hand nicht hinterher kommt !?

  18. Ein Bebauungsplan (das ist nicht der Flächennutzungsplan!) ist rechtsverbindlich und löst selbstverständlich Rechte und Pflichten aus. Abweichungen von einem rechtsgültigen Bebauungsplan sind ausschließlich durch einen entsprechenden Beschluss des Stadtrates möglich.

    Wie du mittlerweile selber schreibst, war die Veränderungssperre notwendig, um zu verhindern, dass Töberich nach §34 BauGB eine Baugenehmigung für eine eigentlich unerwünschte Bebauung erhält. Deshalb ist die Veränderungssperre nicht über das Ziel hinausgeschossen, sondern angesichts der Absicht des Stadtrates die Bebauung noch zu beeinflussen das Mittel der Wahl.

    Nachdem du fragst, ob es „in Deutschland schon einmal einen vergleichbaren Fall gegeben“ habe, in dem einem Eigentümer eine bestimmte (in diesem Fall „soziokulturelle“) Nutzung vorgeschrieben wurde: Hat es. Genau genommen ist das in Städten dieser Größenordnung deutschlandweit üblich. Dass man einem Gundstückseigentümer bei der geplanten Bebauung eines (größeren) Areals Nutzungen vorschreibt ist eher die Regel denn die Ausnahme. Das kann die Vorgabe sein öffentlich zugängliche Grünflächen einzurichten, es kann die Einrichtung von Kinderspielplätzen betreffen, die Errichtung von Jugendzentren, die Bereitstellung von Flächen bspw. zur Vermietung an Kulturschaffende; bei größeren Bauprojekten reicht das bis zur Errichtung von Kindertagesstätten auf Kosten des Bauherren und der schlüsselfertigen Übergabe an einen Träger. Geregelt wird das normalerweise über städtebauliche Verträge.

    Dementsprechend liegt eine wesentliche Ursache der derzeitigen Situation im Verhalten der schwarz-gelben Stadtspitze, die Töberich jahrelang Freizügigkeit bei der geplanten Bebauung des Geländes bot, statt von vornherein die mögliche Bebauung im Interesse der Stadtentwicklung abzustecken. Um so tiefer ist nur der Fall von Töberich, da sie merkt, dass das mit dem neuen Stadtrat nicht so weitergeht.

  19. Ein klasse Beitrag der endlich Licht in die nebulösen Berichte bringt. Vielen Dank für die Mühe!

  20. @ Sebastian_1972:

    Nachdem du fragst, ob es “in Deutschland schon einmal einen vergleichbaren Fall gegeben” habe, in dem einem Eigentümer eine bestimmte (in diesem Fall “soziokulturelle”) Nutzung vorgeschrieben wurde: Hat es. Genau genommen ist das in Städten dieser Größenordnung deutschlandweit üblich.

    In diesen Fällen ist den Eigentümern aber vor der Planung bekannt, dass ein Spielplatz oder ein öffentlicher Park auf ihrem Grundstück vorzusehen ist. Dass Eigentümern aber die Errichtung von Jugendzentren oder Vermietung an Kulturschaffende vorgeschrieben wird, davon habe ich noch nie etwas gehört. In Dresden hat man bisher für solche städtisch geplanten Fälle Häuser bzw. Flächen genutzt, die bereits städtisches Eigentum waren. In den anderen Fällen ist es üblicherweise so, dass der Verein, der etwas soziokulturelles auf die Beine stellen will, sich ganz normal auf dem Immobilien-Markt nach einer passenden Unterkunft umsehen und entsprechende Preise akzeptieren muss. Er kann bestenfalls darauf hoffen, dass die Stadt ihn irgendwie unterstützt.

    Übrigens habe ich auch gar nicht geschrieben, der Stadtrat sei mit der Veränderungssperre über das Ziel hinausgeschossen. Ich habe ja im Gegenteil ausdrücklich erwähnt, dass ich diesen Schritt noch akzeptabel finde. „Über das Ziel hinausschießen“ betrifft die zusätzlichen Vorgaben gegenüber Töberich, also die weitere Einschränkung der bebaubaren Fläche, die öffentliche Nutzbarkeit incl. der Naherholungsmöglichkeiten (muss sie da auch öffentlich nutzbare Grillplätze anlegen?) und die Vorschrift, an wen sie zu vermieten hat. Ich kann mir sowieso nicht vorstellen, dass diese Vorgaben juristisch haltbar sind.

  21. @ Michael-DD: Ja, kann sein. Das klingt aus Töberichs Position schon nachvollziehbar. Man müsste zur weiteren Klärung wirklich jemanden von der Stadt finden, der die Gegenposition erklären kann. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob man solche Auskünfte eher vom Bauaufsichtsamt der Stadt bekommen könnte oder ob man sich mit Hochwasserangelegenheiten an das Umweltamt des Landes oder der Stadt richten müsste.

  22. Danke nochmal, Frank, für Deinen Artikel!

    Anhand dieses Beispiels (Marina Garden) ist mir allerdings auch wieder deutlich geworden, welche Verantwortung auf den Schultern von a) der (Kommunal-)Verwaltung b) der (Kommunal-)Politik und c) der (Lokal-)Presse liegt.

    Die Verwaltung trifft idR Einzelfallentscheidungen (bis zu einer gewissen Höhe in €) und hat im Interesse der Betroffenen von Verwaltungsentscheidungen eine gewisse Verschwiegenheit und Gleichbehandlung zu wahren.

    Die Politik kann davon ausscheren und etwas „populistischer“ agieren, indem sie einzelne Projekte unterstützt oder ausbremst. Dennoch hat sie allgemeingültige Regeln einzuhalten bzw. aufzustellen und kann keine übermäßige Klientelpolitik betreiben, ohne gegen gültige Gesetze zu verstoßen oder ohne die Kritik der jeweiligen Opposition herauf zu beschwören.

    Und was die Presse angeht, so sieht man hier deutlich, dass ein Blogger wesentlich mehr Rechercheaufwand betreibt und Objektivität wahrt, als sämtliche Lokalblätter der Stadt zusammen.

    Chapeau!

  23. Sehr schöne Zusammenfassung.
    mir fehlen noch die Hinweise, daß
    kein Bebauungsplan existiert und somit kein rechtsgesichetes Baurecht vermittelt werden kann – ausser wie vom Bauamt vorgeschlagen nach §34 BauGB.
    Flächennutzungsplan, Masterplan oder ähnliche Bezeichnungen sind Konzepte also nur politische Absichtserklärungen (ala „Niemand hat die Absicht eine Mauer zu bauen“).
    Als Architektin sollte Frau Töberich das wissen.

  24. @Sebastian_72 und alle Leser: Zuerst meinen Dank für Ihren konstruktiven Beitrag.
    Ihre Aussage „Ein Bebauungsplan (das ist nicht der Flächennutzungsplan!) ist rechtsverbindlich und löst selbstverständlich Rechte und Pflichten aus.“ läßt bei dieser pauschalen Darstellung den Eindruck gewinnen, Frau Töberich habe gegen den städtischen Bauplan „VERSTOßEN“ (sh. oben), was nicht stimmt und wogegen ich mich wehre. Denn Frau Töberich schlug der Stadt nach § 12 BauGB einen „vorhabensbezogenen Bebauungsplan“ vor, weil sie den städtischen Bebauungsplan für nicht umsetzbar hält. (Dieser wurde zunächst allseits, auch von RRG bejubelt und geprüft.)
    inhaltlich § 12 BauGB : Der Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Sinne von § 12 BauGB setzt den Antrag eines Investors/Vorhabenträgers, der ein bestimmtes Vorhaben verwirklichen will, voraus. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist immer dann erforderlich, wenn der Vorhabenträger das Vorhaben nicht bereits auf der Grundlage des bestehenden Planungsrechts (§§ 34, 35 BauGB, Bebauungsplan) verwirklichen kann. ( http://rechtsinstrumente.de/rechtsinstrumente/bplan.html ).

    Frau Töberich übte also jenes Recht aus, dass Sie auch in Ihrem Beitrag erwähnen. DAS MUSSTE KLARGESTELLT WERDEEN.

    Allen Interessenten für etwas Kenntnis über Möglichkeiten und Grenzen einer Bebauungsplanaufstellung seitens einer Gebietskörperschaft empfehle ich http://rechtsinstrumente.de/rechtsinstrumente/bplan.html.
    Danke.

  25. Danke für diesen ausführlichen Artikel.

    Wirklich sehr gut geschrieben. So hat man endlich einmal einen Durchblick bei dem Wirrwarr.

  26. Ein richtig guter Beitrag, gut recherchiert und bemüht (was naturgemäß schwer ist) sich einer Parteinahme zu entziehen. Dieses Bemühen um Sachlichkeit und das Bewahren der Achtung vor den beteiligten Akteuren ist mir besonders angenehm aufgefallen. Das fand ich bei Ihnen nicht immer so, aber schließlich sind wir alle auf dem Weg…
    Also ein echter Informationsgewinn und Klasse-Basis für eine sachbezogene Diskussion, vielen Dank!

  27. Danke bis hierher erst einmal für alle Kommentare. Ich hatte überlegt, die weiteren Hinweise, Quellen und Ergänzungen daraus noch mit in den Artikel einzuarbeiten. Ich habe nun aber nur einen Hinweis am Artikelende mit eingefügt, dass sich in den Kommentaren solche zusätzlichen Informationen finden. Ich hoffe, dass mit dieser Lösung alle einverstanden sind.

  28. Danke Frank, ich war auch lange auf der Suche nach einer sachlichen Darstellung der Angelegenheit.

  29. Bei der DNN konnte man am 15.4. lesen: „Gestern [also 14.4.15] gab es, so Töberich, einen Termin bei der Landesdirektion Sachsen mit ihr und Vertretern der Stadt. Diese habe auf die Frage der Landesdirektion, warum auf die Bauvoranfrage von Töberich noch immer kein Bescheid erteilt wurde, obwohl dies hätte bis spätestens 23.1.15 passieren müssen, keine Antwort gegeben.“

    Was hat es denn mit dieser Bauvoranfrage auf sich? Welche Auswirkung hätte eine Antwort der Stadt ggf. gehabt?

    Das scheint mir bei allem Deuten und Vermuten ja ein relativ klar umrissener Punkt zu sein, von dem ich aber noch nie die Meinung der Stadt oder eine allgemeine juristische Einschätzung gehört habe. Vielleicht kann ja dazu jemand etwas sagen…

  30. Eine juristische Einschätzung ist
    Da es keine Fristen und auch keine gesetzlich normierte Genehmigungsfiktion für die Bauvoranfrage gibt, kann es durch die lange Wartezeit leider auch grundsätzlich nicht zu einer Genehmigung kommen.
    Eine solche Genehmigungsfunktion müsste nämlich explizit im Gesetz geregelt sein.
    (Eine andere Die von Fr. Töberichs Rechtsanwalt.)
    Das „Gesetz“ ist die sächsische Bauordnung.
    Darin wird der lässig als Bauvoranfrage bezeichnete Verwaltungsakt als

    § 66 Vorbescheid
    (1) Vor Einreichung des Bauantrags kann auf schriftlichen Antrag des Bauherrn zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein schriftlicher Bescheid (Vorbescheid) erteilt werden. Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Die Frist kann auf schriftlichen Antrag jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden.
    (2) § 64 Abs. 1 bis 3, § 67, § 69 und § 72 Abs. 2 Satz 2 gelten entsprechend.

    behandelt.
    Also in diesem Fall eher eine Machbarkeitsstudie.

  31. @ Karl: Danke für die Anmerkung. Ich gebe ja gern zu, dass ich von Baurecht keine Ahnung habe. Mir erschien es zumindest seltsam, dass Fr. Töberichs Bauantrag laut ihrer Darstellung nun automatisch nach der langen Wartezeit umsetzbar sei, nur weil er „genehmigungsfähig“ ist. Wenn es so ein automatisches Recht auf das Umsetzen von Anträgen gäbe, bräuchte man die vorherigen Prüfvorgänge ja gar nicht erst anzuordnen.

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