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Lieber Bundesgerichtshof, ich erkläre es Euch gern …

… weshalb Ihr aktuell wieder einmal keinerlei Kenntnisse vom Internet habt. „BGH zweifelt an Legalität von eingebetteten Videos“ meldete die Tagesschau gestern: „Wer Online-Videos in seine Website einbindet, könnte nach Einschätzung des Bundesgerichtshofs Urheberrechte verletzen …“

Mit anderen Worten: Wer ein bei YouTube veröffentlichtes Video in seinem Blog, auf Facebook oder anderswo einbettet, der begeht nach Ansicht des BGH möglicherweise eine Urheberrechtsverletzung, also eine Straftat. Der BGH begründet das mit einem aktuellen Fall, bei dem ein YouTube-Video angeblich gegen den Willen des Urhebers auf anderen Seiten eingebettet wurden. Wohlgemerkt: Es geht um ein Video, welches der Urheber selbst auf Youtube eingestellt hat: „Im vorliegenden Fall wurde das Video auf YouTube eingestellt und von den Betreibern einer anderen Website auf ihrer eigenen Homepage eingebettet. Der Urheber des Films wollte diese Form der Wiedergabe auf der anderen Website verbieten.“

Deshalb also hiermit eine kleine Hilfestellung vom berühmten Mann von der Straße für den BGH und vor allem für den Film-Urheber:

Ob ein bei YouTube eingestelltes Video woanders eingebettet werden darf, entscheidet der Urheber, beziehungsweise derjenige, welcher das Video einstellt, ganz allein. Da gibt es ein Häkchen, mit dem man das beeinflussen kann. Es ist nicht in schwer erreichbaren Untermenüs versteckt, sondern durchaus zu finden. Vielleicht sollte man sich auch mit den Funktionen eines genutzten Dienstes wenigstens grundlegend auseinandersetzen, bevor man gleich das Gericht bemüht. (Bei Videoveröffentlichungen auf Vimeo gibt es übrigens dieselbe Funktion)

Screenshot Youtube "Erweiterte Einstellungen"
Screenshot Youtube „Erweiterte Einstellungen“

Es wird kein Urheberrecht verletzt, wenn der Urheber selbst über die Art der Weiterverbreitung bestimmen kann. Bei weiteren Fragen zu solch simplen Zusammenhängen stehe ich dem BGH gern zur Verfügung.

5 Comments

  1. Neugierige Frage: Was passiert denn, wenn man den Haken erst nachträglich an die richtige Stelle setzt?

    In meinen Augen gäbe es einen Grund, das Unterlassen des Einbettens zu fordern: Wenn der Urheber seinen Fehler erst nachträglich erkennt und den Autor der Seite mit der Einbettung davon in Kenntnis setzt: Ich werde künftig keine Einbettung des Videos mehr dulden. Denn: Urheber bleibt er ja und schon das erste Bild ist geschützt.

    Der Urheber könnte natürlich das Video auch unter einem neuen Namen hochladen und das alte löschen. Dann würden aber alle Links ins Leere gehen.

  2. Wäre zu testen: Sinnvoll wäre natürlich, dass bei nachträglich gesetztem Haken das eingebettete Video nicht mehr abspielbar ist.

  3. Was passiert denn, wenn man den Haken erst nachträglich an die richtige Stelle setzt?

    Du meinst sicher: Wenn man den Haken nachträglich herausnimmt? Haken gesetzt bedeutet ja „Einbetten zulassen“ und in dem von Dir erwähnten Fall hätte man das Video erst nicht einbetten können und dann doch. Ich denke auch, dass es im umgekehrten Fall auf den anderen Seiten nicht mehr erscheinen sollte, kann das aber momentan nicht überprüfen.

  4. Das Thema wird aus anderen Gründen erneut diskutiert: Einbetten von Youtube-Videos soll kostenpflichtig werden (Golem)

    Allerdings geht es nun um das „Setzen von Hyperlinks, die direkt auf geschützte Inhalte verweisen, wie zum Beispiel beim Einbetten“. Bei YT werden von Privatpersonen durchaus jede Menge eigentlich geschützte Inhalte eingestellt, vor allem Musik. Das ist für Musikinteressierte wie mich zwar total praktisch, aber letztlich trotzdem nicht korrekt – man kann sich dort inzwischen ja komplette Alben anhören. Und wenn so etwas per „einbetten“ auf einer anderen Seite verwendet wird, wo vielleicht noch mit Werbung Geld verdient wird, dann ist das ebenfalls nicht korrekt. Insofern kann man durchaus darüber diskutieren.

    Die Lösung müsste meiner Meinung nach allerdings darin liegen, dass Google den Upload solcher Videos grundsätzlich verhindert und nicht darin, dass das Einbetten bestraft wird.

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