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Leistungsschutzrecht: Blogger sind raus

Na, ein Glück!, dachte ich, als ich den gleichnamigen Artikel von Udo Vetter im law blog las: Das Leistungsschutzrecht soll nicht für Blogs gelten, sondern nur für Suchmaschinen. Egal wie schwachsinnig selbst das noch ist – die Verlage dürfen sich meinetwegen gern selbst ihr eigenes Grab schaufeln. Aber das beruhigt mich wirklich, denn ich hatte schon Angst, alle meine alten Artikel auf Links zu Verlagstexten durchsuchen und entsprechend abändern zu müssen.

4 Comments

  1. „Aber das beruhigt mich wirklich, denn ich hatte schon Angst, alle meine alten Artikel auf Links zu Verlagstexten durchsuchen und entsprechend abändern zu müssen.“
    War das dein Ernst, Frank, oder hattest du einfach den Tag „Satire“ vergessen? 🙂

  2. Das war mein voller Ernst, denn genau diese Arbeit, alle Links überprüfen zu müssen, hatte ich befürchtet. Ich bin schon mal abgemahnt worden (wegen einer anderen Sache) und habe dann über 800€ in diesem Zusammenhang bezahlt. Sowas kann einen echt zermürben und man wird anschließend vorsichtig bei weiteren potentiellen Abmahn-Fallen.

  3. Hmm, ich weiß natürlich nicht, was der konkrete Anlass damals war (meine die Abmahnung und die 800 €), doch ich werde immer skeptisch, wenn sich diverse Anwälte offenbar durch’s Internet surfen, bis sie jemanden mit ein bisschen juristischem Halbwissen ein paar Euros aus der Tasche ziehen können. Du wirst es vermutlich damals auch getan haben … ich versuche jedenfalls dann immer die andere Seite des Halbwissens herauszubekommen – mal abgesehen davon, dass es bei mir sowieso nichts zu holen gibt, zumindest nicht finanziell 🙂

  4. Naja, der Anlass sollte mich eigentlich zum Wähler der Piratenpartei werden lassen, die ja für die Legalisierung illegalen Filesharings ist, aber lassen wir das mal. Das Problem ist, dass die betreffenden Anwälte eben nicht nur juristisches Halbwissen haben, sondern dass sie sich sehr gut auskennen. Wir haben damals endlos versucht, uns über positive Ausgangschancen zu informieren und haben die Zahlung fast bis zur Verjährungsfrist nach drei Jahren hinausgeschoben, weil wir dachten, da würde sich noch etwas ergeben. Das ist aber nicht passiert. Wäre einen eigenen Artikel wert gewesen, aber ich hatte keine Lust darauf, dass die betreffende Anwaltskanzlei das liest und im Nachhinein doch noch ein Schuldeingeständnis meinerseits da hinein deutet.

    Ich stelle wirklich manchmal fest, dass es auch positive Aspekte hat, wenn es finanziell bei einem nichts zu holen gibt. Es gibt dummerweise Fälle, wo man dann eine kritische Meinung über die Anwendung von Sozialhilfe bekommt: Eine Nachbarin hatte mal, als sie „auf Hartz4 war“, die Stadt verklagt weil sie mit ihrem Auto beim dilettantischen Ausparken gegen einen Poller gefahren war. Ihr Grund für die Klage: Der Poller hätte dort gar nicht stehen dürfen (doch, durfte er). Alle Nachbarn und Bekannten sagten damals, dass diese Klage gar keine Aussicht auf Erfolg hätte und dass sie, wenn sie nun schon wenig Geld hätte, doch besser auf solche unsinnigen Klagen verzichten sollte. Immerhin trägt der Verlierer ja die Gerichtskosten. Aber in ihrem Fall war das nicht so – sie verlor zwar völlig absehbar, aber die Kosten trug „das Amt“.

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