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Tierleben an der Waldschlösschenbrücke

Für die Verhinderung der Dresdner Dresdner Waldschlösschenbrücke (WSB) wurden auch immer wieder Naturschutz-Argumente angeführt. Wenn man Brückengegnern glaubt, werden durch den Bau sehr viele Tierarten bedroht. Sobald man sich aber mit Details auseinandersetzt, zeichnet sich eher ab, dass diese Tiere im Waldschlösschen-Areal kaum bis gar nicht gefährdet sind. Manche Arten kommen dort noch nicht einmal vor. Hier eine Übersicht der Tierarten, die laut Brückengegnern durch den Bau der Brücke bedroht sind, versehen mit ein paar Anmerkungen, warum ihr Bedrohungsgrad möglicherweise doch nicht ganz so dramatisch ist

Inhalt

  1. Übersicht aller bedrohter Arten und: Was sagen Fundangaben eigentlich aus?
  2. Vögel: Wachtelkönig
  3. Vögel: Ist das Elbtal ein Vogelschutzgebiet?
  4. Insekten: Grüne Keiljungfer
  5. Insekten: Juchtenkäfer
  6. Insekten: Schmetterlinge
  7. Fische
  8. Säugetiere: Die kleine Hufeisennase
  9. Säugetiere: Fischotter
  10. Säugetiere: Biber
  11. Später „entdeckte“ Arten

Vorbemerkung

Zunächst möchte ich klar stellen, dass ich durchaus sehr für Naturschutz bin. Dem sollten sich menschliche Projekte immer unterordnen (selbstverständlich mit Kompromissen, sonst hätte man nie Häuser, Wege oder Städte bauen können). Aber schön wäre, wenn bei der Kritik eines Projektes aus Naturschutzgründen auch wirklich schützenswerte Lebewesen vorhanden wären. Im Areal der Waldschlösschenbrücke bestand von Anfang an der Verdacht, dass das nicht der Fall ist. Es ist sehr kontraproduktiv von „Naturschützern“, nicht vorhandene Tiere einfach zu erfinden, damit ein ungeliebtes Bauprojekt verhindern zu wollen. Der Akzeptanz von Naturschutz in der Bevölkerung wird so massiver Schaden zugefügt. So erreicht man lediglich, dass eine eventuelle Unterstützung der Bevölkerung dann fehlen wird, wenn einmal irgendwo wirklich vorhandene Tiere bedroht sind. Vielleicht sollte man als „Grüner“ den Effekt der eigenen Unbeliebtheit beim „Normalbürger“ nicht noch absichtlich verstärken. In Dresden war und ist eindeutig die Grüne Liga federführend bei dieser Selbstschädigung. Meiner Meinung nach hat dieser Verein hier durch seine krampfhafte Brückenverhinderung echtem Naturschutz mehr Schaden zugefügt hat als sonstwer.

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Übersicht aller bedrohter Arten und: Was sagen Herkunftsnachweise eigentlich aus?

Das für den Welterbe-Titel vorgesehene Gebiet des Dresdner Elbtals enthält Teile von 4 Gebieten, in denen Naturschutzbestimmungen gemäß der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie gelten. In Kurzform sind das die FFH-Gebiete „Elbtal von Schöna bis Mühlberg”, „Prießnitzgrund”, „Elbtalhänge zwischen Loschwitz und Bonnewitz” sowie „Separate Fledermausquartiere im Großraum Dresden”.

FFH-Gebiete (links-schraffiert) und Vogelschutzgebiete (rechts-schraffiert) im Dresdner Elbtal – Quellen: Natura-2000-Viewer + Google Maps

Im Planfeststellungverfahren (1) der Waldschlösschenbrücke (Fertigstellung 2003) wurden alle Tiere aufgelistet, die gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie besonderen Schutz genießen und von denen Funddaten aus diesen oder angrenzenden Gebieten vorliegen:

  • Säuger: Biber, Fischotter, Großes Mausohr, Mopsfledermaus, Bechsteinfledermaus, Kleine Hufeisennase
  • Amphibien: Kammmolch
  • Fische: Lachs, Bitterling, Westgroppe, Rapfen, Schlammpeitzger, Weißflossengründling, Bachneunauge, Maifisch
  • Libellen: Grüne Keiljungfer, Große Moosjungfer
  • Schmetterlinge: Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling, Großer Moorbläuling
  • Käfer: Eremit (Juchtenkäfer)

Grundsätzlich ist festzuhalten: Diese Tiere, kommen (möglicherweise) irgendwo in dem gesamten Weltkulturerbe-Gebiet (oder nur angrenzend) vor, aber nicht unbedingt auch im Waldschlösschen-Areal. Zu fragen wäre also: Wurden sie überhaupt jemals hier gefunden? Wenn ja – wo wurden sie dann konkret gefunden? Und wie werden sie durch den Bau oder durch die fertige Brücke gestört?

Fische werden wahrscheinlich im gesamten Verlauf zu finden sein. Andere Tiere, wie Schmetterlinge werden möglicherweise auch über größere Wiesengebiete verteilt zu finden sein, wandernde Fischotter und Biber dürften ebenfalls den gesamten Elbverlauf nutzen. Manche Tiere benötigen aber zumindest eingrenzbare Eiablage-Gebiete, Tagesverstecke bzw. spezielle Biotope. Von der Kleinen Hufeisennase und anderen Fledermäusen liegen solche eindeutigen Ortsangaben vor, ebenfalls vom Juchtenkäfer. Wenn aber keine genaue Angabe über Fundorte vorganden ist, dann sollte man sich fragen, wie es überhaupt zu der ungenauen Information kommen konnte, dass die Art dort zu finden sei?

Artennachweise werden nur selten von bezahlten Spezialisten erbracht. Der Großteil der Feldforschung wird von Privatpersonen durchgeführt, die das rein aus Hobby- oder ehrenamtlichen Gründen tun. Ich selbst betätige mich im Bereich der Feldherpetologie, suche also gelegentlich nach Amphibien und Reptilien und gebe Funde entsprechend weiter.

Da hier der Kammmolch mit aufgelistet ist, der also in mein Fachgebiet fällt, möchte ich an dessen Beispiel stellvertretend zeigen, wie Tiere in Listen wie die obige geraten können, obwohl es sie im besprochenen Geländeabschnitt gar nicht gibt.

Dies ist eine aktuelle Karte mit dem Vorkommen des Kammmolches in Sachsen, erstellt von Feldherpetologen des NABU Sachsen:

Quelle: NABU Sachsen

Leider sagt sie zunächst nicht allzu viel aus. Ein blauer oder grauer Punkt kann bedeuten, dass dort sehr viele Tümpel mit vielen Exemplaren sind. Oder auch, dass dort irgendwo nur ein Tier in den letzten Jahren gefunden wurde. Möglicherweise sogar nur als Totfund. Graue Punkte ohne blaue können bedeuten: Hier ist alles ausgestorben. Oder auch nur, dass da schon lange niemand mehr gesucht hat, was bei weißen Flächen ebenfalls sein kann. (Nach Kammmolchen wurde allerdings tatsächlich ausführlich gesucht, weshalb diese Karte einen deutlichen Rückgang der Art verdeutlicht.)

Wie man auf dieser vereinfachten Variante des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft sehen kann, liegen in dem Quadranten, der für das Stadtgebiet Dresden steht (und in dem auch unsere Brücke gebaut werden sollte) nicht mehr drei graue, sondern nur noch ein Punkt (der aber auch für einen alten Fund in der Heide oder am Südrand Dresdens stehen könnte):

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Diese Version ist von 2008. Ich weiß nicht, wie genau die bis 2003 vorliegende war – jedenfalls ist ein Punkt im betreffenden Gebiet. Also könnte es sein, dass ein Bearbeiter daraus schlussfolgerte, dass es den laut FFH-Richtlinien geschützten Kammolch im beantragten Welterbegebiet geben würde. Allerdings kenne ich keine Population dieser Tiere innerhalb dieses Gebietes, nur außerhalb (aber möglicherweise noch in dem Quadranten). Selbstverständlich ist mein persönlicher Wissensstand keine definitive Aussage, aber es zeigt, dass eine Art mit in die vorliegende Liste geraten sein könnte, weil ein Quadrant zu grob ausgewertet wurde oder obwohl ein ehemaliges Vorkommen längst nicht mehr existierte.

Der Kammmolch spielte im weiteren Verlauf keine Rolle mehr. Es zeigt aber stellvertretend, dass man Aussagen über Vorkommen durchaus hinterfragen sollte und wie man entsprechende Daten fehlinterpretieren kann. Übrigens hätte laut Anhang IV der FFH-Richtlinie auch die Zauneidechse mit bedroht sein müssen, da es bereits in der näheren Umgebung ein Vorkommen auf einem alten Weinberg gab (da dieser seit den 90ern wieder bewirtschaftet wird, weiß ich allerdings nicht, ob es dort noch Zauneidechsen gibt).  Inzwischen haben sich auch Mauereidechsen von Loschwitz aus nordwestlich entlang der Elbe ausgebreitet. Diese stehen ebenfalls in der FFH-Liste, wären also noch geeignete Kandidaten für Anti-Brückengründe – allerdings haben sie als Kulturfolger kaum Probleme mit menschlichen Bauwerken.

Aber können Tiere nicht auch durch die Brücke bedroht sein, wenn ihr Vorkommen weiter weg liegt? So ein großes Bauwerk kann immerhin Auswirkungen auf Tierarten haben, die bei der Jagd oder bei Wanderungen (z.B. zum Winterquartier) dort entlang kommen. Das muss auf jeden Fall beachtet werden. Trotzdem sollte man – da die meisten der oben angeführten Arten als Brückenverhinderungsgrund herhalten mussten – immer bedenken, über welches große Gebiet es eigentlich geht, über das sich die eigentlichen Vorkommen verteilen dürften. Einige der angeführten Arten spielten im Kampf gegen die Brücke lange Zeit keine Rolle, wurden dann aber später bei Bedarf nach neuen Bedrohungsszenarien noch „nachgereicht“. Das betrifft Fische wie Lachs, Weißflossengründling und Bachneunauge.

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Vögel: Wachtelkönig

Diese Tierart fehlt in der Liste des Planfeststellungsbeschlusses und wird dort nur unter den Arten aufgeführt, die prinzipiell in den im Gebiet enthaltenen Lebensräumen vorkommen könnten, ohne dort wirkliche Brutplätze zu besitzen. Allerdings wurde der Wachtelkönig von Kritikern des Brückenbaus durchaus als eine der ersten Arten genannt, die bedroht sein könnte. Das Sächsische Regierungspräsidium gab deshalb beim Kieler Institut für Landschaftsökologie eine Untersuchung in Auftrag, die von Dr. U. Mierwald 2003 ausgeführt wurde. Der Nachweis von Wachtelkönigen ist allerdings sehr schwierig, da man diese versteckt lebende Art nur sehr selten sieht. Am ehesten lassen sich die Tiere anhand rufender Männchen finden, was diese aber nur etwa zwischen 23 Uhr und den frühen Morgenstunden tun. Wie bereits erwähnt, werden Nachweise geschützter Vögel hauptsächlich von Hobbyornithologen durchgeführt. Bei denen ist die Suche nach Wachtelkönigen wiederum eine ungeliebte Tätigkeit, da „der Feldornithologe nachts auf den Elbwiesen   taktvoll mit Gruppen angetrunkener Jugendlicher, mit gestörten Liebespärchen und großen, freilaufenden Hunden und ihren teilweise eigenartigen Besitzern umgehen“ muss (7).

In der Untersuchung wurden solche Funde von Dresdner Ornithologen mit ausgewertet. Wachtelkönige wurden in Dresden eigentlich eher im Ostra-Gehege beobachtet. Aber 2003 wurden auch an den Johannstädter Elbwiesen 3 rufende Tiere gehört. Auch nur drei rufende Tiere zeigen, dass die Art prinzipiell vorhanden ist. Da man Wachtelkönige so schwer beobachten kann, ist es denkbar, dass noch mehr anwesend waren, (z.B. nicht rufende Weibchen). Doch in der Untersuchung wurde  auch beschrieben, was das Hauptproblem für solche bodenlebenden bzw. bodenbrütenden Vögel ist: Freilaufende Hunde. Seltsamerweise war das für die Grüne Liga aber kein Grund, sich lieber für Leinenzwang auf den Elbwiesen einzusetzen. Ging es vielleicht gar nicht so sehr um den Vogelschutz?

Diese Untersuchung zur Gefährdung des Wachtelkönigs von Dr. U. Mierwald ist online seltsamerweise nirgends mehr verfügbar (Stand Feb. 2011), lediglich die Stellungnahme dazu (8) und ein eigenes Gutachten (7) von Jan Schimkat, Naturschutzinstitut Region Dresden e.V.. Da Mierwalds Meinung nicht so richtig gegen die Waldschlösschenbrücke ausfiel, war sie anscheinend nicht geeignet für Brückenverhinderungen: Mierwald schrieb, die Zerschneidungswirkung der Waldschlösschenbrücke entlang der Elbe sei für Wachtelkönige vernachlässigbar und damit nicht relevant – siehe Stellungnahme (8, S.4).

Bei Schimkat werden die Gefährdungen durch Hunde zwar nicht mehr so in den Vordergrund gestellt, aber auch noch erwähnt. Unangeleinte Hunde sind allerdings durchaus ein Problem für bodenlebende und -brütende Vögel. Sehr deutlich konnte man das an Fasanen beobachten, die man bis Mitte der 90er noch auf den Elbwiesen beobachten konnte. Sie verschwanden, je mehr freilaufende Hunde auftauchten. Inzwischen habe ich seit Jahren keinen mehr gesehen. Wenn die Grüne Liga es ernst meinen würde mit dem Vogelschutz (ihren Angaben zufolge ist das betreffende Gebiet ein „faktisches“ Vogelschutzgebiet), dann müsste sie sich eher darum kümmern, wovon aber nichts zu spüren ist.

Doch auch in dem neuen Gutachten wurde die Gefährdung des Wachtelkönigs weniger in der Brücke, sondern vor allem in Mäharbeiten gesehen, wenn diese zur falschen Zeit durchgeführt werden. Die von Schimkat erwähnten Gründe, weshalb die Brücke die Vögel doch stören wird, klingen etwas eigenartig: Da vermutlich die Elbe „zur Zugzeit eine Leitlinie für den Wachtelkönig darstellt, die zudem geeignete Rast- und Nahrungshabitate bietet“, (…) könnte die Waldschlösschenbrücke ein neues Hindernis für ziehende (…) Wachtelkönige  darstellen, an der die Tiere zu Tode kommen können“ (7, S.10/11).  Gut – das kann ich hier auch nicht ausschließen, aber man kann sich doch einmal fragen, wie diese Vögel bisher die anderen Dresdner Brücken überlebt haben bzw. wie viele tote Wachtelkönige an oder auf anderen Dresdner Brücken gefunden wurden?

Einen weiteren Gefährdungsgrund durch die Brücke sieht Schimkat in der Lärmemission: „Der 2003 (Rufergruppe) und 2000 (Einzelrufer) festgestellte Rufplatz an den Johannstädter/  Blasewitzer Elbwiesen befindet sich genau in der Mitte zwischen Albertbrücke und Loschwitzer Brücke („Blaues Wunder“), d.h. im Abstand von jeweils ca.  2000  Meter.“ Das dürfte also etwa dieses (hell hervorgehobene) Gebiet sein:

Quelle: Google Earth

Das sieht nun durchaus nach einer Gefährdung aus, denn laut vorliegendem Gutachten halten Wachtelkönige „einen Abstand von rund 450 m zu schwach befahrenen bzw. von ca. einem Kilometer zu stark befahrenen Straßen ein“. Schwer zu erklären ist dabei allerdings, weshalb Wachtelkönige sich dann überhaupt jemals auf den Johannstädter Elbwiesen niedergelassen haben könnten, denn linkselbisch führt die stark befahrene Straße „Käthe-Kollwitz-Ufer“ entlang. Die zwischen dieser Straße und Elbufer liegenden Wiesen sind nirgends mehr als 300 Meter breit. Hinzu kommt noch, dass direkt neben diesem Gebiet bis 2003 ein viel größerer Lärmfaktor vorhanden war, den man auf diesem veralteten Google-Earth-Foto sogar noch sehen kann: Von 1992 bis 2003 fand dort die Vogelwiese statt. Dieser Rummel-Platz führte jahrelang zu Lärm, störenden Lichteffekten, es gab wildes Parken auf den Wiesen in der Umgebung und alkoholisierte Besuchergruppen, die in der Umgebung ihren Müll hinterließen. Das Engagement der Grünen Liga gegen diese Bedrohungen geschützter Vögel hielt sich übrigens in Grenzen.

In der Studie Mierwalds wurde übrigens empfohlen, ziehenden Wachtelkönigen hier kein vermeintlich günstiges Gelände anzubieten, sondern sogar durch gezielt unpassende Mäharbeiten die Vögel zum Weiterziehen in geeignetere Gebiete anzuregen. Also ins Ostragehege oder stromaufwärts vom Blauen Wunder. Aus seiner Sicht wäre es ungünstig, wenn es hier zu Gelegen käme, die dann aber höchstwahrscheinlich ohnehin durch Besucher, Hunde oder hauptsächlich Katzen aus den nahegelegenen Wohngegenden zerstört würden. Allerdings irrte hier auch Mierwald, denn Katzen sieht man kaum auf den Elbwiesen: Es liegt eine zu stark befahrene Straße zwischen Elbwiesen und Wohngebieten.

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Vögel: Ist das Elbtal an der WSB ein Vogelschutzgebiet?

Nachtrag 2012: Dieses Gebiet ist kein Vogelschutzgebiet (Begründung siehe weiter unten).

Diese einfach klingende Frage lässt sich erstaunlicherweise gar nicht so leicht eindeutig beantworten. Wer sich mit dem Thema befasst, steht bald vor Fragen wie: Was ist ein „faktisches“ Vogelschutzgebiet? Was ist dabei der Unterschied zu einem „normalen“? Was sind SPA und IBA?

2004 wurde von Umweltverbänden eine Klage gegen die Waldschlösschenbrücke eingereicht. In der Begründung dieser Klage ist die Rede davon, die Dresdner Elbwiesen wären ein „faktisches“ Vogelschutzgebiet. In dem Planfeststellungsverfahren wird dagegen ausdrücklich erwähnt, dass dieses Gebiet kein faktisches Vogelschutzgebiet ist. Was stimmt nun und was bedeutet das überhaupt?

Es gibt eine Richtlinie der EU über die Erhaltung wildlebender Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG). Dafür werden von den Mitgliedsstaaten Gebiete als Vogelschutzgebiet ausgewiesen, was in Deutschland von den einzelnen Bundesländern umgesetzt wird. In Sachsen gibt 83 solcher ausgewiesener Vogelschutzgebiete (10) (Stand Okt. 2006). Beim Bundesamt für Naturschutz  ist übrigens nur von 77  in Sachsen die Rede (11) (Stand Aug. 2010), allerdings konnte ich den Grund dieser Differenz nicht ermitteln. Diese Gebiete werden auch SPA (Special Protection Area) genannt.

Dresden wird von dem SPA „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“ zweimal begrenzt. Zweimal? Genau. Dieses Gebiet zieht sich entlang der Elbe von der Sächsischen Schweiz bis hinter Riesa, hat aber in Dresden eine Lücke (siehe Übersichtskarte). Zwischen dem Blauen Wunder und der Marienbrücke ist das Elbtal kein Vogelschutzgebiet. In die Existenz dieser Lücke kann man sich natürlich eine Verschwörungstheorie hinein deuten: Das sei von Anfang an extra so geplant worden, damit es einen Problempunkt weniger beim Bau der Waldschlösschenbrücke geben würde. Eine solche Theorie wurde von Brückengegnern dann auch veröffentlicht.

Warum ist der Abschnitt kein Vogelschutzgebiet? Leider habe ich keine offizielle Begründung ermitteln können. Sind die Bedingungen für Vögel in dem Bereich (also mitten in einer Stadt) vielleicht lediglich wirklich nicht so ideal? Zumindest zwischen Albert- und Marienbrücke kann man das durchaus so sehen, denn dort ist linkselbisch alles gepflastert und rechtselbisch herrscht ein deutlich höherer Besucherverkehr auf den Wiesen als an anderen Stellen. Gegen diese Begründung der Lücke im SPA spricht aber, dass diese Lücke stromaufwärts der Albertbrücke noch weiter geht, wo aber viel Wiesenfläche zu finden ist. Oder hat man einfach nur praktisch im Sinne der Dresdner gedacht, weil in Vogelschutzgebieten vielleicht Auflagen existieren, durch die bestimmte Freizeit-Aktivitäten und Veranstaltungen verboten sind? Immerhin steht in Artikel 4 Absatz 4 der Vogelschutzrichtlinie (sinngemäß): Maßnahmen, bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie die Vögel beeinträchtigen, sind unzulässig. So ganz nachvollziehbar klingt diese Erklärung dann aber doch nicht, wenn man bedenkt, dass dieses Vogelschutzgebiet sich unterbrechungsfrei durch die Städte Pirna, Meißen und Riesa zieht. Und es kann auch aus einem anderen Grund nicht ausschlaggebend sein, denn stromauf vom Blauen Wunder beginnt das SPA wieder. Gäbe es hier solche Verbote, dürfte das Elbhangfest nie in seiner üblichen Form stattfinden und man könnte dort vielleicht noch nicht einmal mit seinen Kindern hingehen, um Drachen steigen zu lassen.

Liegt also tatsächlich eine alte Verschwörung vor, mit der ein potentieller Brückenverhinderungsgrund von vornherein ausgeschaltet werden sollte? Auch falsch. Aus zwei Gründen: Erstens ist ein Vogelschutzgebiet gar kein Schutz gegen den Bau weiterer Brücken (in Pirna wurde z.B. eine im SPA gebaut). Und zweitens wäre man mit einem ausgewiesenen Vogelschutzgebiet sogar auf der sicheren Seite gewesen, denn die Gegner hätten die Lücke einfach nur zum faktischen Vogelschutzgebiet erklären müssen, womit die Probleme erst richtig losgegangen wären.

Was ist ein faktisches Vogelschutzgebiet? Wenn Umweltverbände der Meinung sind, dass zusätzlich zu bereits ausgewiesenen Vogelschutzgebieten noch weitere Flächen für den Vogelschutz wichtig sind, können sie solche Gebiete entsprechend melden. Diese erhalten dann den Status „faktisches Vogelschutzgebiet“. Interessanterweise gelten dort strengere Auflagen als in den eigentlichen SPA. Hätte also der beabsichtigte Brückenbau bei der Ausweisung des Schutzgebietes eine Rolle gespielt, wäre man besser beraten gewesen, das Waldschlösschenareal mit einzubeziehen. Mit dem Ausschluss hätte man Brückengegnern die Möglichkeit der Schaffung eines faktischen Vogelschutzgebietes gegeben, was möglicherweise erst neue Verhinderungsgründe ermöglicht hätte. (Ob es übrigens reicht, dass ein Verein oder eine Person ein Gebiet nur meldet oder ob dieser schutzwürdige Zustand gerichtlich bestätigt werden muss, konnte ich nicht eindeutig herausfinden. Beim Sächsischen Umweltministerium findet man in den downloadbaren Dokumenten verschiedene Aussagen.)

Ist das Gebiet nun wenigstens offiziell als faktisches Vogelschutzgebiet registriert? Wenn man nach Übersichten zu diesem Begriff sucht, findet man zwar alles über ausgewiesene Vogelschutzgebiete, aber nichts über faktische. Dafür stößt man aber oft auf Dokumente, in denen anfangs von „faktischen Vogelschutzgebieten“ die Rede ist, im Verlauf des Textes allerdings übergangslos nur noch von IBA  (Important Bird Area) gesprochen wird. Werden solche Gebiete neuerdings so bezeichnet? Das kann nicht zutreffen, denn erstens findet man auch Texte, in denen es um  „faktische Vogelschutzgebiete und IBA“ geht, zweitens ist beispielsweise das Dresdner Ostra-Gehege nicht nur Teil eines SPA, sondern zusätzlich auch noch ein IBA (was also gar keinen Sinn ergäbe, sollte es sich dabei um  ein Synonym für „faktisches Vogelschutzgebiet“ handeln). Außerdem ist der Begriff IBA anders entstanden: Das dahinterstehende Programm wurde Ende der 1970er Jahre vom Welt-Dachverband der Vogelschutzverbände BirdLife International ins Leben gerufen (12), weshalb IBA zusätzlich zu SPA existieren können.

Nicht nur durch uneindeutige Textstellen, sondern auch durch das Angebot teurer Bücher und Seminare zu solchen Themen erzeugen bei der Recherche zu diesen Fragen bald das Gefühl, dass es hierzu einige Verständnisprobleme zu geben scheint. Insofern kann ich hier nur wenige eindeutige Fakten angeben: IBA bilden eine wesentliche Grundlage zur Ausweisung von Vogelschutzgebieten, also von SPA. IBA gelten als faktische Vogelschutzgebiete. Das Gebiet des Elbtals zwischen Marienbrücke und Blauen Wunder war bis Nov. 2004 kein IBA (13). Allerdings ist es seit 2006 mit auf der Liste weiterer vorgeschlagener IBA (14, 15). Ob ein vorgeschlagenes IBA als faktisches Vogelschutzgebiet gilt, blieb unklar. Eine entsprechende Anfrage von mir beim Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft wurde an das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden weitergeleitet, woher ich folgende Antwort erhielt (leicht gekürzt):

„Der Freistaat Sachsen hat im Jahr 2006 umfangreiche Gebietsnachmeldungen vorgenommen und das SMUL als oberste Naturschutzbehörde im Freistaat vertritt die Rechtsauffassung, dass nunmehr alle fachlich geeigneten Gebiete ausgewählt seien und faktische Vogelschutzgebiete in Sachsen nicht mehr existieren.

Dresdner Bürger, vor allem aber die Naturschutzverbände wiesen darauf hin, dass die Johannstädter Elbwiesen sehr wohl die naturschutzfachliche Bedeutung für die Aufnahme in ein Vogelschutzgebiet erfüllen würden. Auch die Landeshauptstadt Dresden bat in ihrer Stellungnahme um die Aufnahme dieser Elbwiesenbereiche in das Vogelschutzgebiet mit dem Hinweis auf die dortigen Nachweise des Wachtelkönigs und mit dem Hinweis auf den Kohärenzgedanken des europäischen Schutzgebietssystem „Natura 2000“, welcher gerade den Verbund übergreifender Schutzgebiete fordert, weshalb sich nicht erschloss, warum bei einem durch ganz Sachsen reichendem Vogelschutzgebiet ausgerechnet in Dresden eine Lücke klaffen sollte. Diese Hinweise wurden allerdings im weiteren Meldeverfahren nicht berücksichtigt.

Eine Gerichtsentscheidung zum Status „faktisches Vogelschutzgebiet“ auf den Johannstädter Elbwiesen gibt es bisher nicht. Da dieser aber im aktuellen Rechtstreit zum Bau der Waldschlößchenbrücke eine Rolle spielt, wird in Kürze eine Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts Bautzen dazu erwartet.“

Also gibt es einen eindeutigen Sachverhalt. Oder doch nicht? Immerhin stand in der Mail auch: „Die Existenz eines faktischen Vogleschutzgebietes richtet sich (…) ausschließlich nach ornithologischen Kriterien und die Erkennbarkeit seitens der Behörden ist nicht ausschlaggebend für die Bewertung, ob ein solches Gebiet vorliegt.“ Und wie schon erwähnt, hat der NABU dieses Gebiet mit als IBA vorgeschlagen. Genau deshalb fragte ich noch einmal zurück: „Müsste es dann nicht doch einem ‚faktischen Vogelschutzgebiet‘ entsprechen, wenn die Bewertung doch ‚ausschließlich nach ornithologischen Kriterien‘ erfolgt?“

In der Antwort stand: „Wenn ein Gebiet auf einer IBA-Liste steht, dann bedeutet es nicht automatisch, dass es sich auch um ein faktisches Vogelschutzgebiet handelt. Allerdings hat sich der Europäische Gerichtshof der IBA-Listen bedient, um zu prüfen, ob ein Mitgliedsstaat seiner Meldeverpflichtung auch in ausreichendem Umfang nachgekommen ist. Wenn also ein Gebiet auf einer IBA-Liste steht, dann muss diese Tatsache als ein deutliches Indiz dafür angesehen werden, dass es sich bei diesem Gebiet auch um ein faktisches Vogelschutzgebiet handelt.“

Alles klar? Mir nicht.

Nachtrag 2012: In der Urteilsbegründung des Sächs. OVG vom 15. Dezember 2011 (Verhandlung zum Planfeststellungsbeschluss Waldschlösschenbrücke, Berufung) wird zum Gebiet um die WSB erklärt:

“ … Es liege weder ein ausgewiesenes noch ein faktisches Vogelschutzgebiet vor. Einen Nachweis dafür, dass die Johannstädter Elbwiesen aus sachfremden Erwägungen nicht in das Vogelschutzgebiet „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“ aufgenommen worden seien, hätten die Kläger nicht geführt. 

Die vom Beklagten vorgenommene Abgrenzung erscheine vielmehr aus ornithologischer Sicht vertretbar. Im fraglichen Gebiet sei weder zum Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses noch zum Zeitpunkt des Erlasses (…) des genannten europäischen Vogelschutzgebietes vom 19. Oktober 2006 ein Vorkommen des Wachtelkönigs nachgewiesen worden. Entscheidend sei der Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung (…). Zum maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses im Jahr 2004 habe die IBA-Liste 2002 dagegen unter der Nr. SN 033 lediglich die Elbwiesen am Großen Ostragehege als für den Vogelschutz bedeutsames Gebiet (…) ausgewiesen (…). Eine andere Beurteilung ergebe sich auch nicht aufgrund nunmehr vorliegender neuerer Erkenntnisse. So seien in der IBA-Landesliste 2006 (…) jetzt auch die Johannstädter Elbwiesen als für den Vogelschutz bedeutsames Gebiet mit dem Kriterium C 6 eingetragen. Dennoch seien im fraglichen Gebiet weder im Jahr 2004 noch später das Auftreten einzelner Tiere oder Hinweise auf Bruten nachgewiesen worden (…).“ (Seite 37)

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Insekten: Grüne Keiljungfer

Libellen leben zuerst als Larven im Wasser und später als flugfähige geschlechtsreife Adultform (Imago). Insofern muss hier bei Naturschutz-Fragen unterschieden werden, ob Probleme während des Larvenlebens oder später auftreten könnten.

Wenn man sich die Beschreibung des Lebensraumes der Libellenart Grüne Keiljungfer (bzw. Grüne Flussjungfer) durchliest, könnte man vermuten, dass sie eher in kleinen und mittelgroßen Bächen in der Dresdner Heide oder am Elbhang aufwächst und dort lebt, denn „als idealer Habitattyp wird meist ein kleinerer, beschatteter Bach mit sandigem Grund und sauberem Wasser in Waldgebieten angegeben“ (16, siehe auch 17). In der viel breiteren Elbe sind aufwachsende Larven zunächst nicht zu erwarten, da es hier zu viele Fressfeinde gibt (Fische). Wohl auch deshalb sind an der Elbe allgemein nicht sehr viele Libellen – egal welcher Art – zu sehen. Was ebenfalls zunächst gegen die Elbe als Lebensraum spricht ist, dass in allen Beschreibungen immer wieder darauf hin gewiesen wird, Larven der Grünen Keiljungfer würden schlammige Bereiche meiden.

Andererseits schließt die Formulierung „meidet schlammige Bereiche“ nicht aus, dass dort trotzdem gelegentlich einzelne Larven vorkommen könnten. Außerdem ist die Elbe nicht überall schlammig, sondern sie hat auch sandige Uferabschnitte. Die erwachsenen Tiere fliegen teilweise sehr weit von ihren ursprünglichen Gewässern weg, wodurch sie also auch von Elb-Nebenflüssen bis zum Elbufer gelangen könnten: „Ihr Aktionsradius liegt zwischen 400 m bis mehr als 3 km vom Gewässer entfernt“ (17).

Die Gefährdung der Art im Zusammenhang mit der Waldschlösschenbrücke sah man zunächst bei den erwachsenen Tieren, nicht bei den Larven. Es ging konkret um die Gefahr des Kollisionsrisikos durch Kfz-Verkehr mit diesen Großlibellen. Libellen können sehr gut sehen, denn sie jagen ihre Beute (fliegende Insekten) im Flug. Dass ausgerechnet ein solches Insekt dann im Flug auf der Windschutzscheibe eines nur 50-60 km/h fahrenden Autos landen sollte, klingt zwar etwas unwahrscheinlich, lässt sich aber nicht ausschließen. Andererseits gibt es in dem Gebiet nicht nur den Verkehrszug der Waldschlösschenbrücke, sondern auch andere Brücken. In vielen Bereichen verlaufen längs der Elbe Straßenzüge. Warum die Libellen nun ausgerechnet durch Kfz auf der Brücke mehr bedroht sein sollten als bisher, konnten selbst die klagenden Umweltverbände bei der Verhandlung 2008 nicht ausreichend begründen. Im Urteil des VG Dresden kann man nachlesen, dass im Gegenteil dort festgestellt wurde, „dass der Libellenart der Grünen Keiljungfer keine erhebliche Beeinträchtigung durch das Vorhaben in Form des Verkehrstodes droht. (…). Zwar räumt die Gutachterin ein, dass bislang nur wenige Studien zur Erkundung der Störökologie von Libellen in Verbindung mit Straßen und ähnlichen Barrieren vorliegen und grundsätzlich ein Kollisionsrisiko besteht. Brücken ab einer lichten Höhe von 2,5 m würden von größeren Arten (…) jedoch durchflogen. Hieraus schließt die Gutachterin nachvollziehbar und überzeugend, dass die Waldschlößchenbrücke als hoch aufgeständertes Bauwerk – bei einer Brückenhöhe von bis zu 14 Metern – durchflogen werden kann.“  (5)

Als 2010 der Brückenbogen über die Elbe transportiert werden sollte, musste dafür linkselbisch neben der Baustelle Uferschlamm abgebaggert werden. Das war in den Planungen zum Bau der Brücke zunächst vergessen worden, weshalb die Stadt einen Antrag auf Planergänzung nachreichte. Darin war erstmalig auch von einer Bedrohung der Libellenlarven die Rede, obwohl diese doch ausgerechnet schlammige Bereiche eigentlich meiden: „Im  Untersuchungsbereich  ist  davon  auszugehen,  dass  Larven  der  Grünen  Keiljungfer  die  Randbereiche  des  Elbestroms nahezu   durchgängig   besiedeln   können   und   besiedeln.   Dies   wird   durch   den   Umstand   gestützt,   dass   für   den Betrachtungsbereich  an  der  Elbe  und  darüber  hinaus  am  gesamten  Elbestrom  im  FFH-Gebiet  zahlreiche  Nachweise  von Exuvien  (Hüllen  geschlüpfter Larven) und  Imagines  seit  dem Jahr  2000  (…) vorliegen. Insofern sind die Randbereiche des Elbestroms nahezu durchgängig als besiedelbares bzw. besiedeltes Habitat anzusehen“ (18). Für diese Aussage bezog man sich hauptsächlich auf zwei Untersuchung Dresdner Entomologen, die im Jahre 2000 zuerst den gesamten Abschnitt der Elbe zwischen Schmilka und Torgau stichprobenartig untersuchten (19) und später (2002) noch einmal den Elbabschnitt im Dresdner Stadtgebiet genauer erforschten (20). Dabei wurden 2000 im Umkreis der Waldschlösschenbrücke rechtselbisch 2 Häutungsreste (Exuvien) geschlüpfter Libellen gefunden, 2002 fand man etwas weiter stromauf ebenfalls  2 Exuvienreste. Man kann also davon ausgehen, dass es noch mehr Larven gegeben haben wird, denn bei einer Suche nach Tieren im Habitat findet man auch als Experte nie alle vorhandenen Exemplare.

Ob 2010 durch die Abbaggerung von Uferschlamm eine relevante Anzahl von Individuen zu Schaden kam, wird allerdings doch etwas fragwürdig, wenn man sich ansieht, welche relativ kleine Fläche da konkret bearbeitet wurde und in welch großen Abständen die Entomologen andererseits Larven und erwachsene Libellen fanden: „Die einzelnen Fundpunkte lagen etwa zwischen 1.700 m und 325 m voneinander entfernt“.

Auf dieser Fläche (hervorgehobener Bereich) wurde Ende 2010 gebaggert. Die Grüne Liga rechnete diese Fläche übrigens künstlich hoch, indem sie sie über die gesamte Elbbreite und stromauf erweiterte. (Bild-Quelle: SZ, 17.8.2010)

Und noch fragwürdiger wird, warum sich die Umweltverbände im August 2011 nicht auch wieder für bedrohte Larven der Grünen Keiljungfer einsetzten: Etwa 1,6 km stromab wurden damals  vergleichbare Baggerarbeiten durchgeführt, als eine Behelfsbrücke neben der Albertbrücke errichtet wurde. Es gab keinerlei entsprechende Reaktionen.

(Dieser Textabschnitt wurde im Sept. 2011 zuletzt überarbeitet)

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Insekten: Eremit („Juchtenkäfer“)

Dessen Lebensraum wird wie folgt beschrieben: „Die primären Lebensräume des Käfers sind Auwaldreste (Hart- und Weichholzaue) sowie Eichen- und Eichen-Hainbuchenwälder“. Weder rechts- noch linkselbisch der Brücke befinden sich derartige oder wenigstens ähnliche Biotope. Allerdings wurde 1998 ca. 1 km entfernt im Park von Schloß Albrechtsberg eine Population  nachgewiesen. Im Waldschlösschen-Areal selbst konnte kein Nachweis erbracht werden. Eremiten fliegen nicht weiter als 1 km von ihrem Biotop weg. Allerdings wurde von den klagenden Umweltverbänden entgegnet, „eine Veröffentlichung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung,  Umwelt  und  Verbraucherschutz  des Landes Brandenburg gehe davon  aus, dass  der  Eremit in seltenen  Fällen eine  Distanz von ein bis zwei Kilometern zurücklege. Dass es in der Umgebung der Waldschlößchenbrücke Bäume gebe, auf denen Eremiten potenziell vorkommen könnten, zeige eine Bilddokumentation“ (5). Kurz vor der Urteilsverkündung suchten Brückengegner extra noch einmal die Bäume im Umfeld der Baustelle ab. Man fand keinen einzigen Juchtenkäfer.

Falls nun trotzdem einzelne dieser Käfer bis zur Waldschlösschenbrücke fliegen sollten – wodurch könnten sie dort gefährdet sein? Wer den Autoverkehr als Problem einstuft, sollte bedenken, dass direkt am Park des Schloß Albrechtsberg die viel befahrene Bautzner Straße entlangführt …

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Insekten: Schmetterlinge

Weiterhin aufgeführt wurden noch zwei Falter – der „Dunkle Wiesenkopf-Ameisenbläuling“ und die „Spanische Flagge“. Da diese Tiere vor der Klage der Naturschützer von 2008 nie eine Rolle spielten und keine exakten Fundort-Angaben vorliegen, möchte ich an mein eingangs aufgeführtes Beispiel des Kammmolches erinnern. Vielleicht sind sie nur durch vergleichbare Auswertungen mit in die Auflistung geraten? Falls die Tiere aber – was sehr vorstellbar ist – einfach überall auf den Elbwiesen vorkommen sollten, kann man sich wiederum fragen, welchen konkreten Schaden diese einzelne Brücke den Schmetterlingen zufügen könnte? Angesichts der Länge der Elbwiesen und der Anwesenheit noch weiterer Brücken sicher nicht leicht zu erklären

Laut der Gutachten, die für das Urteil des VG Dresden (5) herangezogen wurden, kommt zumindest die „Spanische Flagge“ im FFH-Gebiet „Elbtal zwischen  Schöna und  Mühlberg“ nicht vor. Wenn man allerding einem sehr kämpferischen Text der Welterben glauben kann, wurden bis 2010 immerhin „einige Exemplare“ der Spanischen Flagge unterhalb der Elbschlösser nachgewiesen (9). Der „Dunkle Wiesenkopf-Ameisenbläuling“ wurde in der Klage der Umweltverbände nicht mit aufgeführt.

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Fische

Da der reine Brückenbau keine Gefahr für die Elbfische darstellen würde, spielten diese Tiere zunächst keine Rolle als Gegenargument. Als aber 2010 der Brückenbogen über die Elbe transportiert werden sollte, musste an den Ufern neben der Brücke Schlamm abgebaggert werden um Platz für Pontons zu schaffen. Da die benötigte Fläche Teil des Natura 2000-Netzes war (LRT 3270) und zunächst nicht mit beantragt war, verzögerte sich die Sache bis zum Herbst. Diese Schlammabbagerung war aber der Anlass, auch die Elbfische als bedroht darzustellen: „Durch die Arbeiten wird der Schlamm aufgewühlt und das Wasser der Elbe auch unterhalb der eigentlichen Baustelle eingetrübt. Es entstehen Schwebstofffahnen, die den Fischlaich schädigen, Jungfische verletzen und ihnen sowie den ausgewachsenen Fischen die Nahrungssuche erschweren. Außerdem werden zahlreiche Fischarten (insbesondere wandernde Fische) durch Schwebstofffahnen vergrämt. Welche Auswirkungen auf den Fischbestand dies haben wird, lässt sich anhand der Unterlagen nicht sicher abschätzen (…) Unter Umständen werden Laichplätze einzelner Fischarten im betroffenen Elbabschnitt durch die Arbeiten vernichtet. Unterhalb der Baustelle ist mit einer Verschlechterung der Qualität vorhandener Laichplätze durch den Eintrag von Schwebstoffen und deren Ablagerung zu rechnen. Ob dies negative Rückwirkungen auf die Populationen betroffener Fischarten hat (z.B. Rapfen), lässt sich anhand der Unterlagen nicht sicher ausschließen und muss daher ernstlich befürchtet werden.“ (9)

Glücklicherweise verschob sich das Abbaggern durch die vergessene Beantragung und durch die unausbleibliche Klage der Grünen Liga in den Winter 2010, so dass zumindest Schädigungen von Laich ausgeschlossen werden konnten. Ob die Elbfische die entstandenen Schwebstoffbahnen überlebt haben, ist unklar. Da in der Elbe aber immer einmal wieder ganz normale Baggerarbeiten in der Fahrrinne stattfinden und da die Elbdampfer mit ihren Bugwellen im Sommer stündlich Aufwirbelungen von Uferschlamm erzeugen, kann man wohl davon ausgehen.

Ganz nebenbei kann man sich bei fast allen bedrohten Tierarten – vor allem aber bei den Fischen – fragen, was eigentlich bei einem Tunnelbau passiert wäre? Dafür hätte man die Elbe weiträumig um die Baustelle herum umleiten müssen (mehrere 100 m über die Elbwiesen), was das Ausbaggern eines schifffahrtstauglichen Kanals erfordert hätte … Da spielten dieselben Naturschutz-Argumente plötzlich keine Rolle mehr.

(Nachtrag August 2011: Gegenwärtig wird etwa 1,6 km stromab eine Behelfsbrücke neben der Albertbrücke gebaut. Dafür muss am Ufer auch gebaggert werden. Diese Arbeiten sind bereits in vollem Gange – seltsamerweise gibt es aber keinerlei Protest wegen der dadurch doch eigentlich genauso bedrohten Fische … )

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Säugetiere: Die kleine Hufeisennase

Dass es die im WS-Areal nicht gibt, sprach sich schnell herum. Aber wie konnte man überhaupt auf die Idee kommen, dass sie durch die Brücke bedroht sei?

Es gibt die Theorie der „genetischen Verarmung“. Man beobachtete gelegentlich, dass Tierpopulationen einfach verschwanden, obwohl der Lebensraum genug Nahrung, Versteckplätze, nicht zu viele Feinde und keine ungewöhnlichen Krankheitserreger aufwies. Einziges verdächtiges Merkmal: Die Population war abgeschnitten von anderen. Es konnte also kein genetischer Austausch mit anderen Artgenossen stattfinden. Das Ergebnis ist noch keine Inzucht, aber genetische Verarmung. Und möglicherweise die Ursache für solche Individuen-Rückgänge.

Die kleine Hufeisennase hat hier in Dresden ihre nördliche Verbreitungsgrenze. Es gibt am Elbhang drei Populationen in der Umgebung von Pillnitz, eine im Keppschloss in Hosterwitz (2) (3), eine im Bergpalais in Pillnitz und eine in einem Stollen im Friedrichsgrund (5, S.61,f). Nördlicher findet man nur noch eine in einer klimatisch günstigen Zone in Meißen. Diese ist komplett abgeschnitten von anderen und insofern möglicherweise gefährdet, wenn sich kein genetischer Austausch mit der nächstgelegenen Population ergibt. Insofern sollte man Korridore zwischen diesen Gebieten ermöglichen, die von den Tieren benutzt werden können. Bauwerke können diesen unterbrechen und so ganze Bestände gefährden. Das ist alles richtig. Aber wie sieht es in der Praxis aus?

In Meißen gab es lange auch eine isolierte Population der Würfelnatter. Diese starb aus wegen einem zu nahen Straßenbau. Aber bis dahin existierte sie auch ohne möglichen genetischen Austausch. In Dresden an der Grundstraße gibt es eine Eidechsenart, die hier überhaupt nicht hergehört – die Mauereidechse. Da müssen wohl einmal einem Terrarianer ein paar Tiere entwichen sein. Sie sind völlig genetisch isoliert aber vermehren sich prächtig. Es gibt auch andere solche Beispiele. Das bedeutet, dass man diese Theorie zwar ernst nehmen sollte, dass sie aber auch falsch sein kann.

Könnte aber eine kleine Hufeisennase überhaupt jemals von Pillnitz bis nach Meißen flattern?

Der Sommerlebensraum der Kleinen Hufeisennase besteht aus einer Wochenstube und den Jagdgebieten im Umkreis von 4 Kilometern um die Wochenstube.(3)

Als die Naturschutzverbände deshalb zuletzt klagten, wurde als Begründung für solche Ausflüge nach Meißen angeführt, man hätte im Wachwitzer Höhenpark Exkremente der kleine Hufeisennase gefunden, was Wanderbewegungen in der vermuteten Richtung zeige. Doch wie weit ist Wachwitz von Pillnitz aus entfernt? Weniger als 5 km. Von Hosterwitz aus wären es weniger als 4 km. Das deckt sich (bei Pillnitz zumindest annähernd) mit dem oben zitierten Text. Die kleine Hufeisennase flattert also im Umkreis einiger km in den Wäldern um ihr Tagesquartier herum. Und dann fliegt sie höchstwahrscheinlich auch wieder dahin zurück.

Für den nächtlichen Beutefang fliegt die Kleine Hufeisennase vorzugsweise in Laubwäldern mit gut ausgeprägter Strauch- und Krautschicht. Daneben werden von der Art auch Jagdhabitate in der halboffenen Kulturlandschaft wie z. B. Parks, Alleen, Streuobstwiesen aber auch Gehölzstrukturen in der Nähe von Gebäuden und Gewässern genutzt. (…) Freie Flächen von mehr als 200 m Ausdehnung werden kaum überflogen. (3)

Und nun kann sich jeder selbst eine Landkarte oder selbstverständlich auch Google Earth vornehmen und sich anhand der Verteilung von solchen Lebensräumen fragen: Angenommen, eine kleine Hufeisennase fliegt tatsächlich von Pillnitz aus am Elbhang weiter nach Nordwesten –

  1. Wird sie überhaupt die Grundstraße überfliegen?
  2. Wenn sie es schafft und bis zur Saloppe kommt – wird sie dann tatsächlich die vor ihr liegende Freifläche überfliegen?
  3. Wird sie nicht bereits vorher nach rechts in die Heide abgebogen sein?
  4. Falls sie wirklich an der Elbe entlang fliegt – wird sie die Brücke dann nicht eher unterfliegen?
  5. Und selbst wenn sie darüber fliegt und es am gefährlichen Tunnelmund vorbei geschafft hat – wie soll es von da aus weiter nach Meißen gehen? Danach gibt es nirgends mehr geeignete Gebiete.

Letzteres wird man allerdings auch feststellen, wenn man von einer kleinen Hufeisennase ausgeht, die den Weg durch die Dresdner Heide nimmt: Dahinter ist Schluss mit dem Weg nach Meißen! Keine geeigneten Korridor-Gebiete mehr.

Nachtrag, 29.10.2010: Da es in Dresden aktuell anscheinend gerade einmal 19 Exemplare der Kleinen Hufeisennase gibt (Dresdner Amtsblatt 41/2010, Seite 5), zeigt das noch deutlicher, wie unwahrscheinlich es ist, dass eines dieser Exemplare überhaupt an der Waldschlößchenbrücke entlangkommen und dort auch noch überfahren werden könnte.

Nachtrag, 30.11.2010: Dass die übertriebene Darstellung angeblicher Gefährdungen dieser Tiere Schaden für den echten Naturschutz hervorrief, konnte man so nebenbei einem Artikel der Lausitzer Rundschau über die dort aktiven Fledermausforscher entnehmen: Der Vorsitzende der sächsischen Fledermausfreunde „bedauert, dass die Fledermausfreunde immer mehr Zeit mit dem Erstellen von Gutachten für Behörden verbringen müssen und dabei die Forschung zunehmend auf der Strecke bleibt. Auch habe die große Publizität der Kleinen Hufeisennase im Zusammenhang mit der Dresdener Waldschlösschenbrücke der Akzeptanz ihrer Arbeit geschadet.“ (6)

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Säugetiere: Fischotter

Im 2009 vom Verwaltungsgericht Dresden veröffentlichten Urteil kann man auch nachlesen, warum der Fischotter durch diese Brücke bedroht sein würde. Eine Gutachterin ging zwar davon aus, dass „das engere Untersuchungsgebiet (…) für  den  Fischotter  ausschließlich  eine  Funktion  als Wanderkorridor  besitzt,  er während der Bauphase ein Meidungsverhalten zeigen wird, aber langfristig kein Zerschneidungseffekt  eintreten  wird,  da  er  die  Brücke  problemlos  unterqueren  kann (…)“, weshalb man nicht davon ausgehen könne dass „die Waldschlößchenbrücke,  die sich in einer Höhe von 11 bis 14 Metern über dem Gelände befinden wird, für den Fischotter eine Gefahr darstellen wird“ (5).

Treppe Waldschlösschenbrücke

Die Kläger erklärten die Gefährdung des Fischotters allen Ernstes damit, dass er garantiert auch einmal “das Elbufer verlassen, die Elbwiesen queren und über die Fußgängeraufgänge in den Brückenpfeilern  die  Brücke  erklimmen  und  sodann  überqueren  werde“. Und (Vorsicht, Ironie!) obwohl anhand der Grafik deutlich wird, wie naheliegend diese Verhaltensweise für jeden Fischotter sein muss, wurde dies vom Gericht als„eine  rein  theoretische  Besorgnis“ abgetan. Eine unglaubliche Missachtung ehrlichen Naturschutz-Engagements!

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Säugetiere: Biber

Im Mai wurde ein Biber an der Brücke entdeckt, der in angeschwemmtem Treibgut zwischen Hilfspfeilern an der Baustelle saß. Ein tatsächlich an der Brücke vorhandenes Tier! Das muss für die Brückenverhinderer neu gewesen sein, zumal dieses Tier offensichtlich noch nicht einmal ein Problem mit der Brücke oder der Baustelle hatte. Trotzdem wurde erst einmal der obligatorische Baustopp angesetzt und selbstverständlich war auch der Biber durch die Brücke bedroht (was aber endgültig niemand mehr ernst nahm). Andrea Schubert von den Grünen im Stadtrat Dresden behauptete sofort, es müsse “geprüft werden, ob er Junge hat. In einem solchen Fall kann er beispielsweise nicht umgesetzt werden“. Dass ein Biber nicht im erstbesten angespülten Haufen Treibgut (der eher ein Müllhaufen war) gleich Junge wirft, sondern so etwas in einer richtigen Biberburg macht, dass eine Biberburg ganz anders aufgebaut ist, dass Biberburgen eher selten an einem mit Steinen befestigten Uferabschnitt entstehen …  jeder Schüler der gern Tierfilme ansieht, hätte Frau Schubert das erklären können.

Dass der Biber einige Tage darauf schon wieder verschwunden war, lag laut Brückengegnern ganz klar am Baulärm. Baulärm trotz Baustopp? Vielleicht hatte das Tier auch nur Hunger bekommen? Biber-geeignete Nahrung war im direkten Umkreis schließlich kaum vorhanden.

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Spätere Entdeckungen

Update, 16.7.2010: Um die Dresdner Bürger zu mobilisieren, Einwendungen gegen das “Planänderungsverfahren für das Einschwimmen des Brückenmittelteils” einzureichen, wurde noch einmal richtig aus dem Vollen geschöpft. Auf der Seite welterbe-erhalten.de erschien ein Text (9), bei dem Dresdner sicher sehr erstaunt waren, welch reichhaltiges Tierleben sie bisher immer am Waldschlösschen übersehen hatten: Nicht nur, dass Kulturfolger wie Enten, Gänse, Schwäne, Möwen, Reiher durch eine Brücke bedroht sein könnten (vom Reiher abgesehen, lassen sich diese Vögel unterhalb der Brücke “Blaues Wunder” immer gern füttern), nein – auch “der an dieser Stelle zu beobachtende Eisvogel” würde bald nicht mehr zu sehen sein. Auch Feldlerchen, Hasen, Schmetterlinge, Rohrammer würden alle von der Brücke vertrieben. Der Gänsesäger hat zwar im Umfeld des Blauen Wunders keine Probleme mit Brücken, aber am Waldschlösschen offensichtlich schon. Und selbst “der Biber, der sich gerade erst an der Brücke angesiedelt hatte”, wurde ganz klar vom Baulärm vertrieben.

Update, 18.10.2010: Seit heute offiziell mitbedroht ist nun auch das Flussneunauge. In den letzten Monaten kam bereits irgendwann der Lachs hinzu. Neu im Angebot sind seit heute auch mehrere unbestimmte Schneckenarten, wie der Biologe Matthias Schreiber erklärt: “Viele Tiere innerhalb des Schutzgebietes werden die Brücke nicht über- oder unterqueren können. Ein Beispiel: Es gibt mehrere charakteristische Schneckenarten für das Gebiet, auf die das zutrifft.” Dass Schnecken ein Problem beim Überqueren einer Brücke haben werden – okay. Aber beim viel nahe liegenderen Unterqueren? Platz ist genug vorhanden. Vor was könnten die Schnecken abgeschreckt werden? Lärm und Abgase? Dazu sieht man Schnecken zu häufig an bewachsenen Straßenrändern. Haben sie Angst vor dem Schattenwurf der Brücke? Schnecken sind meist nacht- oder dämmerungsaktiv, wo Schattenwürfe eher selten auftreten …

Update, 17.02.2011: Nachdem Fische allgemein schon erwähnt wurden, ist seit heute konkret der Weißflossengründling (Quelle) offiziell mit bedroht. Anscheinend gibt es diese Fischart in Dresden sogar wirklich – man hat ihn wohl bei einer Fischzählung gefunden (dafür habe ich aber keine eindeutige Quelle). Glücklicherweise ist er gegenwärtig zumindest nicht mehr durch Tunnelbau-Ideen bedroht. Aber in dem aktuellen Klageverfahren der Umweltverbände (ja – so etwas gibt es immer noch!) spielt der Fisch trotzdem eine Rolle. Irgendwie.

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Quellen:

(1) Regierungspräsidium Dresden, 18.02.200: Planfeststellung für das Bauvorhaben (…) Waldschlößchenbrücke

(2) Ulrich Zöphel, Fledermausfachmann des sächsischen Landesamts für Umwelt und Geologie

(3) Freistaat Sachsen, Landesamt für Umwelt und Geologie: Kleine Hufeisennase, Januar 2006 (nicht mehr online, Nachtrag 2014)

(4) Feldhamsterverleih

(5) VG Dresden Urteil Planfeststellungsbeschluss Waldschlösschenbruecke

(6) Lausitzer Rundschau, 27.11.2010: 50 Jahre im Dienst der geflügelten Nachtjäger

(7) Jan Schimkat, Naturschutzinstitut Region Dresden e.V.: Vorkommen, Gefährdung und Schutz des Wachtelkönigs (…) im Bereich der geplanten Waldschlösschenbrücke

(8) Jan Schimkat, Naturschutzinstitut Region Dresden e.V.: Stellungnahme zur Gefährdung des Wachtelkönigs (…)

(9) welterbe-erhalten.de, 16.7.2010: Einwendungen zur Waldschlösschenbrücke

(10) Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie: Informationen zu Vogelschutzgebieten in Sachsen (nicht mehr online, Nachtrag 2014)

(11) Bundesamt für Naturschutz: Vogelschutzgebiete in Deutschland

(12) Wikipedia: IBA

(13) NABU Landesverband Sachsen e.V.: IBA-Gebiete Sachsen (Nov. 2004)

(14) NABU Landesverband Sachsen e.V.: IBA-Gebiete Sachsen, weitere vorgeschlagene Gebiete 2006 (Liste)

(15) NABU Landesverband Sachsen e.V.: IBA-Gebiete Sachsen, weitere vorgeschlagene Gebiete 2006 (Karte)

(16) Wikipedia: Grüne Keiljungfer, Lebensraum

(17) Landesamt für Umwelt und Geologie: Steckbrief Grüne Keiljungfer

(18) Landeshauptstadt Dresden: Antrag auf Planergänzung – Verkehrszug Waldschlößchenbrücke

(19) Libellula 20 (1/2) (2001): Ophiogomphus cecilia im sächsischen Abschnitt der Elbe (Phoenix, Kneis, Zinke)

(20) Entomologische Nachrichten und Berichte, 47 (2003), S 51-52:Gomphidenfunde an der Elbe im Dresdner Stadtgebiet (Deussen, Voigt, Zinke)