Dinge, von denen man nicht mehr viel hört (2)

Was ist eigentlich aus der Aufklärung des Mordes an der Dresdner Schülerin vom St.Benno-Gymnasium geworden? Die letzte Meldung war von Anfang Januar, als man den Verdächtigen in Calais festnahm. Jetzt haben wir Mitte März. Ist er denn nun wenigstens einmal nach Deutschland ausgeliefert worden?

 „Das Auslieferungsverfahren kann jetzt Wochen oder sogar Monate dauern. Im Moment lässt sich nicht sagen, wie schnell uns der Beschuldigte aus Frankreich überstellt wird“, sagte Oberstaatsanwalt Christian Avenarius (…). „Es wird davon abhängen, ob der Gefangene selbst mit seiner Auslieferung einverstanden ist.“

Natürlich ist er momentan nur ein Verdächtiger und nicht der Überführte. Und selbstverständlich gilt stets „im Zweifel für den Angeklagten“, weshalb ich mich hüten werde, hier mehr wissen zu wollen, als die Polizei. Ich fand es aber sehr erstaunlich, dass eine Auslieferung nur stattfinden kann, wenn der Betreffende damit einverstanden ist. Man könnte das ja noch in Ordnung finden, wenn es um die Auslieferung nach Ruanda oder in vergleichbare Länder ginge, aber hier handelt es sich um die Auslieferung zwischen den beiden doch recht zivilisierten Staaten Frankreich und Deutschland.

Ich will anhand der medialen Funkstille zu diesem Fall nicht gleich ableiten, unsere angeblich linken Medien würden sowieso immer kuschen, wenn einmal ein Ausländer ein möglicher Täter sei – solche Theorien überlasse ich den Kommentar-Schreibern auf PI. Vielleicht haben alle Journalisten momentan wichtigere Themen abzuarbeiten. Aber dass es niemanden von denen interessiert, dass nicht wenigstens einmal jemand nachhakt, ist auch erstaunlich.  

7 Comments

  1. Die Überschrift ist heute so aktuell wie damals. Es gibt Dinge, von denen man nicht mehr viel hört.

    Zum Beispiel Remember Khaled. Für die älteren unter den Lesern: Khaled ist der erste Pegida-Tote.
    Leider nein. Aber schön wäre es schon gewesen, wenn Pegida ihn ermordet hätte.

    Jedenfalls kam raus, der Hassan hat ihn gemessert. Dafür wurde er zu 5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. 2016.
    Das ham Se gewusst.

    Wusstn Se auch, dass das Urteil aufgehoben und Hassen im vor einem halben Jahr im Rückspiel zu zwei Jahren und drei Monaten verurteilt wurde. Nicht wegen Mord oder Totschlag, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung?

    Zusatzfrage:
    Warum wissn Se das nich?

    Zusatzzusatzfrage:
    Ist das wirklich Zufall, dass alle investigativen und neutralobjektiv berichtenden Dresdner Zeitungen darüber nicht berichtet haben, oder hat es vielleicht was mit Lügenpresse zu tun?

  2. In Erwartung von Informationen

    Demonstrant : Ist das wirklich Zufall, dass alle investigativen und neutralobjektiv berichtenden Dresdner Zeitungen darüber nicht berichtet haben, …

    Nun, eine GoogleSsuche mit „urteil khaled dresden“ ergab drei Sachsen-relevante Treffer zur Revision: Freie Presse, MDR und SäZ. Eine fürwahr magere Ausbeute.
    Der eigentliche Skandal ist aber die Tatsache, daß das Gericht die Lügen des Angeklagten glaubte und das resultierende Urteil. Die SäZ berichtete am 28.06.2017:

    Der Beschuldigte berief sich in einer von seiner Verteidigerin verlesenen Erklärung auch diesmal auf Notwehr.
    Nach seinen Angaben gab es in der Wohngemeinschaft der Afrikaner schon länger Schwierigkeiten mit dem jüngeren Mitbewohner Khaled, der zu viel Alkohol getrunken habe und nicht habe Deutsch lernen wollen. Als er dem 20-Jährigen am Abend des 12. Januar auf dessen Bitte in den Hof des Plattenbaus folgte, habe der ihn ohne Vorwarnung geschlagen. Bei der folgenden Rangelei geriet S. nach eigenen Angaben hinterrücks in den Schwitzkasten. Dermaßen in Bedrängnis will er einen Gegenstand gefühlt, genommen und damit zugeschlagen haben. Als sich der Würgegriff löste, sei er geschockt weggelaufen. Das Messer habe er erst später in seiner Hand bemerkt und weggeworfen.

    Bei der ersten Verurteilung ging es noch um einen Streit wegen der Benutzung einer Waschmaschine. Aber das ist die geringste der Ungereimtheiten.
    – Welchen Grund sollte Hassan gehabt haben, mit auf den Hof zu gehen? Im Januar ist es zwischen 20 und 21Uhr dort kalt und dunkel. Einen Streit könnte man im warmen Zimmer schlichten.
    – Angeblich trug das Opfer ein Messer mit 15cm Klinge im Hosenbund und fängt eine Rangelei an. Das probiere mal jemand mit einem Freund aus; aber bitte gaaanz vorsichtig!
    – Der Täter steckte im Schwitzkasten und will mit dem zufällig ertasteten Messer, das er nicht als solches erkannte, zugeschlagen haben. Dabei könnte man schlechtesten Falls Schnittverletzungen erzeugen.
    – Der Täter steckte im Schwitzkasten. Wie will er dabei Hals und Oberkörper erreichen? Dort wurden schwerste Stichverletzungen festgestellt.
    – Außerdem hatte das Opfer einen offenen Schlüsselbeinbruch. Der Täter hat sein Opfer regelrecht massakriert. Obwohl der Täter geschlagen und gewürgt wurde, trug er keinen Kratzer davon.
    – Am Messer wurden DNA-Spuren des Täters und des Opfers (logo!) gefunden. Interessant zu wissen wäre, ob sich auch DNA-Spuren des Opfers am Griff befanden?!
    Übrigens überdeckte das Blut aus der Wunde am Schlüsselbein die tödlichen Stichverletzungen in Hals und Oberkörper. Der Polizei und dem Arzt, welcher die erste Inaugenscheinnahme machte, sind deshalb nur bedingt Vorwürfe zu machen. Erst als man der Pegida die Schuld am Tod gab, wurde ermittelt. Inzwischen gab der Täter Interviews, nahm an einer Protest-Demo und an einem Treff mit der Oberbürgermeisterin Orosz teil.
    Der Täter ist ein gefährliches, verlogenes Miststück und dürfte im März 2018 freikommen.
    Mal sehen, ob wir dann etwas zu lesen bekommen.

  3. Ich dachte, der Täter ist schon wieder frei? So steht es im oben verlinkten SZ-Artikel („Inzwischen ist er wieder auf freiem Fuß: Nach der BGH-Entscheidung wurde der Haftbefehl Mitte Juli 2016 außer Vollzug gesetzt.“) und so steht es auch bei Wikipedia.

  4. Das schrieb die SäZ am 28.6.2017.
    Nach dem, was ich mir so angelesen habe, hier die relevanten Daten zum Fall.
    22.Jan. 2015 – Verhaftung Hassans
    06.Nov. 2015 – Urteil Landgericht Dresden = 5 Jahre
    22.Jun. 2016 – Aufhebung Urteil durch BGH
    Mitte Juli 2016 – Aussetzung Haftbefehl durch BGH
    12.Juli 2017 – Neues Urteil Landgericht Dresden = 2Jahre 3Monate
    Mit der Annahme, daß Hassan von seiner Verhaftung Jan. 2015 bis zur Aussetzung des Haftbefehls Juli 2016 in Haft war, hätte er ca.18 Monate abgesessen. Die U-Haft wird heute fast immer angerechnet. Er erschien im Juli 2017 vor dem Landgericht als freier Mann.
    Noch eine Annahme : Wäre er nach dem Urteil vam 12.Juli 2017 verhaftet worden und wieder eingefahren, hätte er noch 9 Monate abzusitzen und käme im März 2018 frei.
    Aber Ihre Frage und meine Annahmen zeigen, wie über den Fall berichtet wurde.

  5. Ich hatte mit den Begriffen „Pegida“ „dresden“ „khaled“ „hassan“ (Zeitraum letztes Jahr) gesucht. „Pegida“ zur Eingrenzung, weil in der Sprachfamilie „Khaled“ so selten vorkommt wie bei uns Klaus, Frank, Uwe, Thomas.
    Das brachte zum Urteil nur zwei Treffer, MDR und Stuttgarter Zeitung. Deshalb Dank an Michael_DD für die anderen Fundstellen.

    Ungeachtet der Tatsache dass der Fall noch einen Rechtszug erlebt, die Metamorphose ist atemberaubend. Von
    Khaled ermordet, Pegida ist schuld!
    über
    Hassan hat Khaled getötet.“
    zu
    Khaled ist brutal vorgegangen, dass ihn der andere in Notwehr erstochen hat“

  6. Vor drei Jahren war ich a weng voreilig mit meiner Behauptung, die dresdner Zeitungen hätten den letzten Rechtszug im Remember-Fall verheimlicht.
    Deshalb vorsichtig die Frage in die Runde, hat zufällig jemand mitgekriegt, wie der BGH über die Revision der dresdner Staatsanwaltschaft entschieden hat?

  7. Gelesen habe ich dazu nichts. Allerdings habe ich später nie weiter dazu recherchiert, denn ich hatte das Thema irgendwann auch selbst vergessen.

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