Leistungsschutzrecht: Die Sache mit den Tassen und dem Schrank

Wenn man sich den Gesetzesentwurf zum Leistungsschutzrecht  einmal durchliest, fragt man sich bereits auf der ersten Seite, ob die Verfasser überhaupt nachgedacht haben: „Jedoch ist ein Schutz nur vor systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung durch die Anbieter von Suchmaschinen und Anbieter von solchen Diensten im Netz geboten, die Inhalte entsprechend einer Suchmaschine aufbereiten, da deren Geschäftsmodell…