Die Konsequenz der Rostocker Rede Gauck’s auf die Blockaden am 13. Februar in Dresden
Seit Jahren verfällt man in Dresden pünktlich vor jedem 13. Februar in dieselbe Diskussion: Darf man eine angemeldete Demonstration von Rechtsextremen blockieren? Vom Gefühl her schon, von der Rechtslage her nein. Durch die Rede, die Bundespräsident Gauck bei der Gedenkveranstaltung zum 20. Jahrestag der ausländerfeindlichen Ausschreitungen in Rostock-Lichtenhagen hielt, könnten Blockierer sich ab sofort auf ihn beziehen, denn er sagte: „Allen Rechtsextremisten und Nationalisten, all jenen, die unsere Demokratie verachten und bekämpfen, sagen wir: Wir fürchten euch nicht – wo ihr auftretet, werden wir euch im Wege stehen: In jedem Ort, in jedem Land, im ganzen Staat.“ Diese Aufforderung, sich…