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EEG-Umlage: Was ist eigentlich eine Subvention?

SPIEGEL ONLINE meldete gestern, dass die Bundesregierung „zwei weitere Industriebranchen von der sogenannten Ökostromumlage befreien“ will, was die Kosten der Energiewende weiter in Richtung der kleinen Verbraucher verschieben könnte. Das wird sicher kaum einem uns „kleinen Verbrauchern“ gefallen, und die Grünen kritisierten es auch umgehend:

„Die Subventionspolitik von Gabriel verliert jedes Maß“, sagt Fraktionsvize Oliver Krischer.“ (SPIEGEL ONLINE)

Leider ist das wieder so eine typische Verdrehung der Tatsachen, denn liegt hier tatsächlich eine Subvention vor? Man könnte einwenden: Was soll’s? Ein Oppositionspolitiker hat, wie so oft, reflexartig an der Regierung herum genörgelt … normale Verhaltensweise, steht wohl so in seiner Stellenbeschreibung, ist nicht weiter erwähnenswert. Doch es ist schon sinnvoll, sich einmal ganz grundlegend zu fragen, was eine Subvention eigentlich ist. Denn im Alltag und vor allem in Internetdiskussionen wird sehr oft über alle möglichen unbeliebten Industriebereiche behauptet, sie wären Subventionsempfänger. In den wenigsten Fällen stimmt es.

Bei einer Subvention fließt Geld vom Subventionsgeber (üblicherweise dem Staat) zu einem Empfänger (z.B. unter bestimmten Umständen zu einem Industriebereich).

Subvention, EEG-Umlage, Bild 1

Mit der EEG-Umlage ergibt sich für alle Stromkunden eine zusätzliche Ausgabe, die sie an die an die Netzbetreiber entrichten, (die sie wiederum an die Ökostrom-Produzenten weitergeben). Der Staat hat mit diesem Geldfluss gar nichts zu tun, abgesehen davon, dass er ihn angeordnet hat. Die Unternehmen zahlen zunächst einmal, wie jeder sonstige Verbraucher, EEG-Umlage. Sie ist eine Subvention, allerdings von Stromverbrauchern an bestimmte Erzeuger.

Subvention, EEG-Umlage, Bild 2

Aber was passiert, wenn im vorliegenden konkreten Fall ein Industriebereich von der EEG-Umlage „befreit“ wird? Fließt da Geld vom Staat zu diesen Firmen, so dass von einer Subvention gesprochen werden kann?

Subvention, EEG-Umlage, Bild 3

Keineswegs. Hier liegt keine Subvention vor. Die Regierung gibt kein Geld an Firmen, sondern beschließt lediglich, dass eine vorher von ihr selbst erfundene zusätzliche Abgabe von diesen Firmen nun geringer ausfällt. Festgelegt ist bisher, dass Betriebe mit einem Strombezug über 100 GWh im Jahr einen geringeren Betrag bei der EEG-Umlage zahlen müssen (0,05 Cent/kWh). Befreit sind sie keineswegs. Das ist eher eine Art Mengenrabatt. (In einem früheren Artikel hatte ich das schon einmal ausführlicher beschrieben.)

Wenn man einen Mengenrabatt zur Subvention umdeutet, dann müsste konsequenterweise auch jeder Besitzer einer Monatskarte als von seinen Verkehrsbetrieben subventioniert gesehen werden. Jeder Sammler von Treuepunkten würde von seinem Bäcker subventioniert, wenn er das zehnte Brot umsonst erhält. Das ist aber Unsinn, denn Geld fließt weder von den Verkehrsbetrieben zum Fahrgast, noch vom Bäcker zu seinem Kunden. Es ist auch Unsinn, eine Subvention zu sehen, wenn der Staat erst eine neue Abgabe wie die EEG-Umlage erfindet, die er dann für einige Zahler verringert. Eine verringerte Zahlung ist keine Subvention.

Und falls nun die Frage aufkommt, ob ich das etwa gut finde, dass sich die Zahlungen der EEG-Umlage weiter auf Kleinverbraucher verschieben werden: Nein, natürlich nicht. Aber das Problem ist die EEG-Umlage an sich und nicht ihr Mengenrabattsystem.

6 Comments

  1. Nehmen wir an, alle Unternehmen zahlen eine gesetzlich verankerte Gebühr auf irgendwas, was sie verbrauchen, an irgendwen. Nun beschließt der Gesetzgeber, dass einige Unternehmen diese Gebühr nicht mehr zahlen brauchen. Wie nennt man diese Begünstigung dieser Unternehmen? Wo steht, dass eine Subvention eine Zahlung ist? Per Saldo könnte man auch annehmen, das begünstigte Unternehmen zahlt per Gesetz wie alle den vollen Betrag und kriegt einen Teil oder alles per Gesetz wieder als Subvention zurück, stimmt’s? Nun werden Sie argumentieren, das Geld kommt nicht vom Staat, sondern vom Elektroversorger zurück. Noch schlimmer: Der Staat beschließt das Zahlen von Subventionen durch dritte…
    Mengenrabatt ist unlogisch. Mengenrabatt soll Umsatz ankurbeln und geringeren Aufwand pro Transaktion weitergeben. Das wiederspricht völlig der Begründung dieser Sonderbehandlung. Rabatt ja. So wird er genannt, um den Begriff Subvention zu umschiffen.

  2. Wieso ist Mengenrabatt unlogisch? Ich habe ja auch nur geschrieben, es sei „eher eine Art Mengenrabatt“.

    Nun beschließt der Gesetzgeber, dass einige Unternehmen diese Gebühr nicht mehr zahlen brauchen. Wie nennt man diese Begünstigung dieser Unternehmen?

    Diese Begünstigung würde ich eben genau „Begünstigung“ nennen. Ich finde schon, dass eine Subvention etwas anderes ist, auch wenn zugegebenermaßen in Wikipedia steht

    Eine international gültige Definition des Subventionsbegriffes gibt es indessen noch nicht

    Irgendwie sollte man das Prinzip „Subvention“ schon von anderen Arten der Begünstigung wie Ermäßigungen oder Zahlungserlässen abgrenzen. Ansonsten kann man ja gleich alles als „Subvention“ bezeichnen, womit der begriff aber etwas redundant wird.

    Per Saldo könnte man auch annehmen, das begünstigte Unternehmen zahlt per Gesetz wie alle den vollen Betrag und kriegt einen Teil oder alles per Gesetz wieder als Subvention zurück, stimmt’s?

    Ist aber in der Praxis nicht so. Abgesehen davon wären so gesehen auch alle Erstattungen vom Finanzamt für von der Steuer absetzbare Dinge Subventionen.

  3. Begünstigung ja, Subvention nein? Dann haben Sie also nur ein begriffliches Problem mit dem Thema. Eine erfolgte finanzielle Gutschrift ist eine Subvention, eine erlassene Rechnung ist keine. Mathematisch dasselbe, buchhalterlich vermutlich auch, aber politisch anscheinend nicht. Ich habe mit dem Begriff kein Problem. Der Solardachinhaber wird subventioniert und die Aluhütte auch. Warum drumrumeiern?
    Nach dem erwähnten Wikipediaartikel ist im Abschnitt Legaldefinition, Absatz Europarecht wohl der Begriff Begünstigung ohne marktüblicher Gegenleistung erwähnt.

  4. Ich würde es als Subvention bezeichnen, wenn der Staat bei einigen Steuer- und Abgabenpflichtigen ganz oder teilweise auf die Erhebung der Steuern oder Abgaben verzichten würde. Dem Staat fehlen dann Einnahmen und das Unternehmen behält das Geld. Ähnlich ist es übrigens auch bei Privatpersonen, die eine größere Fortbildung steuerlich geltend machen.

    Bei der EEG-Umlage geht es aber nicht um staatliche Ausgaben zugunsten von Unternehmen oder um den Verzicht des Staates auf Einnahmen. Deshalb ist die reine Umlage beim Solardachbesitzer keine Subvention und der Verzicht auf die EEG-Umlage von der Aluminium-Hütte auch nicht. Es ist schlicht ein Eingriff in den Markt zugunsten einiger Akteure – der Begriff Subvention wird hier IMHO v. a. von den Gegnern des Eingriffs plakativ verwendet.

  5. Das EEG hat uns den zweithöchsten Strompreis Europas beschert, mit 6Ct/kWh EEG-Umlage für jeden Haushalt, eine zunehmende Anzahl von notwendigen Regel-Eingriffen in die Stromnetze zur Sicherung der Netzstabilität und mit Windrädern versaute Kulturlandschaften. Das reicht noch nicht, jetzt kommt die

    Marktstammdatenregistrierungsverordnung

    Frank Hennig bei Tichys Einblick : Diese wunderschöne Begrifflichkeit erfand die Bundesnetzagentur. Spricht man das Wort schön langsam aus und schließt die Augen, dann sieht man ein ordentlich gefegtes Büro mit Grünpflanzen, soliden Mahagoni-Schreibtischen, ordentlich gestapelte Ordner und Aktendullis mit Dokumenten, amtsgeheftet. Ein leichter Geruch von Linoleum liegt in der Luft und aus dem Nachbarzimmer zieht Kaffeeduft herüber. Irgendwo klingelt ein Telefon und Kerstin hat die Haare neu.
    In so einem Büro und mit der oben genannten Verordnung versehen, kann man als Beamter zufrieden alt werden. Diese Folgeverordnung des EEG klingt solide und durchdacht und ist von der Aura solide funktionierenden Staatswesens umgeben.
    Doch der Schein trügt, …

    Hier geht’s zum ganzen Irrsinn.

  6. Das schafft immerhin Arbeitsplätze. In Behörden. Man müsste die Verursacher solcher Erfindungen, also die Bundesnetzagentur, nun mit ihren eigenen Waffen schlagen. Immer wenn ein Handwerker, eine Reinigungskraft oder sonstwer bei denen einen Staubsauger, eine Bohrmaschine oder andere Verbraucher anschließen muss: Immer erst von dieser Behörde sämtliche Nachweise für die Stromlieferung ausfüllen lassen, weil dieselbe Behörde es ja so fordert 🙂

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