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Ein aussichtsreiches Gerichtsverfahren

Seit Jahren nehme ich die Diskussionen um den Dresdner Kulturpalast zur Kenntnis. Da ich nie eine klare Meinung zu dem Thema entwickeln konnte, hielt mich dabei größtenteils heraus. Die letzten beiden Ereignisse in diesem Zusammenhang: Der Schauspieler Friedrich-Wilhelm Junge hat sich gestern in einem Interview bei den Fans von Dynamo Dresden etwas unbeliebt gemacht. Wenige Tage vorher (viele Dresdner werden es wahrscheinlich gar nicht bemerkt haben): Der Verein „Dresdens Erben“ wird kein Bürgerbegehren gegen den Umbau des Kulturpalastes fordern. Ich könnte mir zwar durchaus vorstellen, dass einige Dresdner dagegen gestimmt hätten – aber eher wegen der Kosten und nicht wegen dieser seltsamen* Denkmalschutzideen. Allerdings behaupte ich mal, dass ein solcher Bürgerentscheid für die Initiatoren ziemlich in die Hose gegangen wäre, denn ich habe nicht das Gefühl, dass sich übermäßig viele Dresdner überhaupt für das Thema interessieren (siehe Nachtrag). Aber das alles soll gar nicht mein Thema sein.

(* Bevor das falsch verstanden wird: Denkmalschutz halte ich schon für wichtig. Aber weshalb der Kulturpalast diesen Status verdient, ist mir schleierhaft.)

Ich wurde bei den aktuellen Meldungen wieder an Folgendes erinnert: Der Architekt Wolfgang Hänsch hatte vor einiger Zeit angekündigt, gegen den Umbau gerichtlich vorgehen zu wollen, weil er dadurch seine Urheberrechte verletzt sieht. Ich dachte immer, das sei nur so eine verkorkste Idee gewesen, die ihm ein netter Mensch hoffentlich noch ausgeredet hat, aber er hat die Klage anscheinend tatsächlich beim Landgericht Leipzig eingereicht. Das geschah schon im letzten November und ging mir wohl beim Nachrichtenverfolgen etwas unter. Der Gerichtsprozess soll Anfang Mai beginnen. Ich begreife nicht ganz, was das bringen soll: Seit wann hat ein Architekt Urheberecht? Ich habe kürzlich mal einen Fachmann danach befragt, welcher mir bestätigte, dass das tatsächlich kompletter Unfug sei. Ein Architekt hat keinerlei Anrechte darauf, dass sein Entwurf dauerhaft so erhalten werden muss. Selbst wenn der Architekt Herr F. Hundertwasser gewesen wäre und ein abgerundetes Haus entworfen hätte, besäße der Eigentümer anschließend das Recht, dort beispielsweise eine eckige Tür einzubauen.

Na gut, aber andererseits findet man, wenn man nach „Architekt Urheberecht“ sucht, durchaus Hinweise auf gelegentlich vorhandene Urheberrechte von Architekten. Soweit ich das verstanden habe, sind Urheberrechte dann vorhanden, wenn es um Baukunst geht. Ich werde mir nun nicht anmaßen, den architektonischen Anteil von Kunst beim „Kulti“ einschätzen zu wollen (auch wenn der „Mann von der Straße“ sicher eine klare Antwort darauf hätte). Das ist letztlich ein Thema voller Glatteisgefahr und endlosen Auslegungsmöglichkeiten je nach Bedarfsrichtung. Insofern bietet das Gerichtsverfahren (sofern es dazu kommt) schöne Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Kunsttheoretiker. Die wollen ja auch von irgend etwas leben. Interessanterweise scheinen Urheberrechte bei Baukunst die seltsame Konsequenz zu haben, dass Änderungen am Bauwerk eventuell verboten sind, der Abriss als „stärkste Form der Änderung“ dagegen nicht.

Herrn Hänsch selbst konnte man kürzlich in einem Video auf DresdenEins.tv erleben. Seine Begründung für die Klage (ab 2:55 min) klingt reichlich unausgegoren: „Das Hauptargument, ich will’s mal so sagen, ist, das es … eben … (längere Pause – er muss anscheinend selbst erst einmal nachdenken) … nicht richtig ist, etwas zu zerstören um daraus etwas Neues zu schaffen. Das sollte man nicht machen und, äh, ich wünschte eigentlich dass man … wer so etwas durchsetzt, ein dauerhaft schlechtes Gewissen hat.“

Aha, es ist also nicht richtig, etwas zu zerstören (oder realistischer: zu verändern), um daraus etwas Neues zu schaffen. Das sagt ausgerechnet ein Architekt, dessen Lebensgrundlage doch eigentlich genau aus solchen Projekten besteht! Hat diesem 82-jährigen Mann da vielleicht jemand etwas eingeredet? Bin ja gespannt, ob diejenigen ihm dann auch bei den Gerichtskosten helfen, denn nach einem sehr aussichtsreichen Gerichtsverfahren klingt das nicht …


Nachtrag 22. 03 2011: Einwohnerversammlung im Kulturpalast, bei der die Umbaupläne des Gebäudes vorgestellt wurden: 250 Anwesende saßen verstreut im Parkett (ebenfalls im erwähnten Fernsehbeitrag von DresdenEins.tv zu sehen). Ob das überhaupt alles Umbau-Gegner waren, ist unklar. Auf dieser Veranstaltung wurden 1300 Unterschriften der „Petition zum Erhalt des Kulturpalastes“ übergeben, was angesichts der Einwohnerzahl Dresdens nicht sehr viel ist. Und auch zum “Treffpunkt Kulturpalast”, bei dem die Umbaugegner jeden Mittwoch 18 Uhr vor dem Kulturpalast informieren wollen, kommen kaum Leute.

Nachtrag 07.07.2011: Vorgestern hat die Verhandlung tatsächlich begonnen und es gibt inzwischen natürlich noch keine Einigung.

Nachtrag 24.4.2012: Pressemitteilung der Stadt Dresden, 24.4.12: „Urheberstreit Kulturpalast: Landgericht Leipzig entscheidet zu Gunsten der Stadt Dresden“

Nachtrag 16.10.2012: Hänsch hat auch bei seinem nächsten Versuch vor dem Oberlandesgericht in Dresden wieder verloren. Aber – und das hätte ich nicht vermutet – das Gericht ihm das Urheberrecht am den Mehrzwecksaal des Hauses zu! Allerdings hat dies keine Auswirkung auf die Umbaupläne der Stadt.

3 Comments

  1. Wenn durch „Urfin“ jemandem ein Lächeln auf das Gesicht gezaubert wird, erkennt man daran ganz klar, dass man einen Ostdeutschen vor sich hat 😉

    Aber ich gebe gern zu, dass mich diese Bücher auch schwer geprägt haben!

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